Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21
zm 110, Nr. 21, 1.11.2020, (2053) liche und flächendeckende Ausstattung der Schwerpunktpra- xen mit persönlicher Schutzausrüstung , die das Institut der deutschen Zahnärzte (IDZ) mit einge-henden und umfangrei- chen Qualitätsprüfungen begleitet hat. Dieses Netz werden wir auch weiter aufrechterhalten und so die Versorgung dieser Patientengruppe im weite-ren Verlauf der Pandemie si- cherstellen. ▪ Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie die Patientinnen und Pa- tienten werden seit Beginn der Pandemie über verschiedene Kanäle kontinuierlich und umfassend informiert. In den Län- dern sind hierzu eigene Hotlines eingerichtet . Zudem wurde in kürzester Zeit zu-sammen mit dem Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) das international vielbeachtete „System von Standardvorgehensweisen für Zahnarztpraxen während der Coronavirus-Pandemie„ (SOP-System) entwickelt und dieses schnell an die Praxen kommuni-ziert. ▪ Die Selbstverwaltung leistet durch ihr schnelles, flexibles und unbürokratisches Handeln einen wichtigen Beitrag zur Krisenbewältigung und zeigt, dass sie ein zentrales Fundament unseres Gesundheitswesens ist. Die Bundesmantelvertragspart- ner, KZBV und der GKV-Spitzenverband, sowie die Gesamtver- tragspartner auf regionaler Ebene haben bestehende vertrag- liche Regelungen vorübergehend modifiziert bzw. teilweise ausgesetzt . Zudem hat der Gemeinsame Bundes- ausschuss (G-BA) zeitlich befristete Sonderregelungen er- lassen. Dadurch wurden Verfahrensabläufe und Fristen ange- passt und für Patientinnen und Patienten, die Zahnärzteschaft und Krankenkassen Rechtssicherheit hergestellt. BISLANG OHNE SCHUTZSCHIRM DURCH DIE PANDEMIE ▪ KZBV und KZVen setzen sich dafür ein, dass der finanzielle Schutzschirm zur Siche-rung der Gesundheitsversorgung, wie er für die Vertragsärzteschaft bereits implementiert ist, auch auf Zahnarztpraxen ausgeweitet wird. Gegenstand der Covid-19-Versorgungs-strukturen-Schutzverordnung war je- doch nur eine Liquiditätshilfe mit einer 100-prozentigen Rückzahlungsverpflichtung bei Überzahlung. ▪ Die KZVen haben zum 2. Juni 2020 über die Annahme der Liquiditätshilfe entschie-den. Dabei haben sie sich ihre Ent- scheidungen nicht leichtgemacht. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Vertragssituationen in den KZVen und ins- besondere des in den verschiedenen KZV-Bereichen und auch auf regionaler Ebene sehr unterschiedlichen Infek- tionsgeschehens sind die Entscheidungen der KZVen unter- schiedlich aus-gefallen. Die Hälfte der KZVen hat sich für eine Annahme der Liquiditätshilfen entschie-den. ▪ Das Fortdauern und Wiedererstarken der Corona-Pande- mie verdeutlicht, dass der bisherige Ansatz der Liquiditätssi- cherung für das Jahr 2020 nicht ausreichend ist. Erfor-derlich ist vielmehr auch für den vertragszahnärztlichen Bereich eine Antwort auf die Frage, wie die Versorgung bei anhaltendem Infektionsgeschehen in den Jahren 2021 ff. gewährleistet werden kann . Erforderlich ist auch für die Vertragszahnärz- teschaft eine Regelung wie im ärztlichen Versorgungsbereich. ▪ Die zahnärztliche Versorgung ist ein fester Bestandteil der Daseinsvorsorge. Die Mundgesundheit ist für die Ge- sundheit insgesamt von großer Bedeutung und bringt ei-nen erheblichen Gewinn an Lebensqualität für alle Bevölkerungs- gruppen mit sich. Es ist ein großer Erfolg, dass sich die Mund- gesundheit der Bevölkerung in den letzten 20 Jah-ren erheb- lich verbessert hat und Deutschland bei der Mundgesundheit im internationalen Vergleich seit Jahren einen Spitzenplatz belegt. Nicht in Anspruch genommene Vorsor-geuntersuchun- gen sowie verschobene notwendige zahnmedizinische Be- handlungen können langfristige negative Folgen für die Mundgesundheit und die Gesundheit insge-samt haben. ▪ Damit die erreichten Erfolge bei der Mundgesundheit nicht gefährdet werden und die zahnärztliche Versorgung weiterhin flächendeckend und wohnortnah sichergestellt wer-den kann, darf sie in krisenbedingten Ausnahmesituationen, wie der ak- tuellen Corona-Pandemie, nicht aufs Spiel gesetzt werden. Die zahnmedizinische Versorgung muss eine robuste und leis- tungsfähige Säule unseres Gesundheitssystems bleiben. ▪ Deutschlandweit sind rund 365.000 Menschen in Zahnarzt- praxen tätig , davon sind rund 32.000 Auszubildende. Dies zeigt die Bedeutung der Zahnärztinnen und Zahnärzte als Ar- beitgeber. DEUTLICH RÜCKLÄUFIGES VERSORGUNGSGESCHEHEN IM ERSTEN HALBJAHR 2020 ▪ Der Lockdown verbunden mit extremen abrupten Rück- gängen des Versorgungsgeschehens hat die zahnärztlichen Praxen hart getroffen. ▪ Ab Mitte März sind in den einzelnen Leistungsbereichen ex- treme Rückgänge aufgetre-ten, vor allem in den Monaten des Lockdowns April und Mai 2020 mit Veränderungen von bis zu minus 40 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeit- raum . In einigen KZV-Bereichen liegen die Einbrüche im Leis- tungsgeschehen sogar noch höher. Im ge-samten zweiten Quartal 2020 sind Rückgänge zwischen 15 und 30 Prozent zu verzeich-nen. Auch im gesamten ersten Halbjahr 2020 ist das BEKANNTMACHUNGEN | 43
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