Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21
zm 110, Nr. 21, 1.11.2020, (2055) zahnärztliche Leistungen (BEMA) eine entsprechende Zu- schlagsposition verankern zu können. ▪ Unterstützung für die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter in den Praxen: Die zahnmedizinischen und medizinischen Fachangestellten sind bei ihrer Arbeit einem besonderen Infektionsrisiko aus- gesetzt. Sie haben sich den Herausforderungen der Corona- Pandemie dennoch bislang hochprofessionell und verantwor- tungsbewusst ge-stellt. Die KZBV unterstützt daher das Anliegen des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V., dass auch die besonderen Leistungen von Mitarbeitenden in Arzt- und Zahnarztpra-xen während der Corona-Pandemie mit ei- nem angemessenen finanziellen Bonus wertge-schätzt werden sollten. Den Mitarbeitenden in Arzt- und Zahnarztpraxen soll- te darüber hinaus die Möglichkeit regelmäßiger kostenfreier Corona-Tests eingeräumt werden. ▪ Beschaffung und Bevorratung persönlicher Schutz- ausrüstung sicherstellen: Eine Situation, wie im Frühjahr 2020, als deutschlandweit Schutzausrüstung knapp wurde und auch auf dem Weltmarkt nicht oder nur sehr schwer in ausreichender Qualität verfüg- bar war, darf sich nicht wiederholen. Ein essentieller Baustein hierfür sollte die Förderung einer nationalen bzw. europäi- schen Produktion und Beschaffung von persönlicher Schutz- ausrüstung und deren Bevorratung sein. Die einzelnen Praxen sind für eine über den „Alltagsbedarf„ hinausgehende Beschaf- fung nicht zuständig. Dies gilt auch für die Kassenzahnärztli- chen Vereinigungen. Für die Zukunft muss sichergestellt wer- den, dass die Zahnarztpraxen im Pandemiefall mit einer ausreichenden Menge an persönlicher Schutzausrüstung ver- sorgt werden können und deren Finanzierung gesichert ist. 7. Oktober 2020 BEKANNTMACHUNGEN | 45
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