Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

zm 110, Nr. 21, 1.11.2020, (2062) DIE ZM-KOLUMNE RUND UM DIE RELEVANTEN PRAXISFRAGEN Datenschutz in der Praxis (Teil 3) I m digitalen Zeitalter sind Daten die unverzichtbarste aller Zutaten. Einige Experten bezeichnen personenbezo- gene Daten – also „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person [...] beziehen“ (Art. 4 DSGVO) – deshalb als das neue Öl bezie- hungsweise Gold des 21. Jahrhunderts. DARUM SIND DATEN HEUTE SO WERTVOLL! Betrachten wir die „gezielte Werbung“. Große Social Media- Dienste oder Suchmaschinen sind in der Regel für den Endnutzer kostenfrei, trotzdem handelt es sich dabei um Milliardenunternehmen. Diese Plattformen verdienen ihr Geld unter anderemmit Produkt- und Anzeigenplatzierungen für Unternehmen, die an den Endnutzer gezielt herankom- men wollen. Die Werbung muss daher möglichst passend zugeschnitten sein. Die Plattformen sammeln daher uner- müdlich zu jeder Tages- und Nachtzeit Daten, um den End- nutzer genauestens kennenzulernen. Mit dieser Kenntnis ist es leicht, ihn exakt filterbar zu machen und Prognosen zu erstellen, wie und was er sich wohl als nächstes bestellt, wel- che Reise er bucht und welches Auto er kauft. Selbst Schei- dungsraten lassen sich so vorhersagen, ebenso welche Filme im nächsten Jahr produziert werden müssen, um den Kun- dengeschmack in zwei Jahren zu treffen. Insofern wird mit den gewonnenen Daten versucht, ein möglichst passendes Produkt zu platzieren oder eine anderweitige Ansprache zielgerichtet zu gestalten. Schlussendlich kann man den Erfolg der Genauigkeit der Daten an den Klicks messen. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Damit will ich nicht sagen, dass Datensammeln kriminell ist und es nicht statt- finden sollte. Im Gegenteil, je genauer die erfassten Daten sind, umso besser können sich beispielsweise Krankheiten entschlüsseln lassen, Hungersnöte bekämpft werden und vieles mehr. Man sollte vielmehr darauf achten, dass man sich Kenntnisse zu den eigenen Daten verschafft und ver- hindert, dass diese missbraucht werden. Es gibt Verbrecher- strukturen, die ihr Geld damit verdienen, gestohlene oder gehackte personenbezogene Daten an „Interessierte“ für hohe Summen zu verkaufen oder den Geschädigten damit zu erpressen. DIE PRAXIS IST EIN SENSIBLER DATENSPEICHER In einer Zahnarztpraxis wird eine Vielzahl von personen- bezogenen Daten gespeichert, verarbeitet, genutzt und gegebenenfalls auch gelöscht. Die Daten stammen in der Regel von Ihren Patienten und – sofern vorhanden – deren gesetzlichen Vertretern, aber auch von Ihren Mitarbeitern. Bei den Daten handelt es sich neben den Stammdaten auch um Gesundheitsdaten. Diese sind laut Artikel 9 DSGVO Foto: AdobeStock_iiierlok_xolms Sehr geehrter Herr Henrici, immer öfter liest man, wie wertvoll Daten doch seien. Aktuell habe ich meine Patientendaten nicht gesondert gesichert. Ich achte eher darauf, dass Wertsachen, Handkasse, Pads eingeschlossen sind. Es fühlt sich schon etwas altmodisch an, so zu denken, aber seinerzeit der Fall in den zm mit dem Diebstahl der Festplatte und Sicherungsbänder hat mich ins Grübeln gebracht. Wo stehe ich, was schlagen Sie vor zu tun? 52 | PRAXIS

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