Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

zm 110, Nr. 21, 1.11.2020, (2103) 20. ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM BMV-Z Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), K. d. ö. R., Köln und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), K. d. ö. R., Berlin vereinbaren Folgendes: Änderungen des Bundesmantelvertrages – Zahnärzte und der Anlagen 1, 3, 8a, 12, 14a, 14b, 15 und 15b hier: Redaktionelle Anpassungen, Formblatt Mundgesundheitsplan Pflegebedürftige, Folgeanpassungen aufgrund der Änderungen des § 55 SGB V zum 01.10.2020, Aufhebung der Anlage B Artikel 1 Redaktionelle Anpassungen I. In § 3 Abs. 2 BMV-Z entfallen die Wörter „nach § 53 SGB XII“. II. In § 3 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 BMV-Z wird das Wort „Kassenzahnärztliche“ durch das Wort „Kassenärztliche“ ersetzt. III. In Anlage 14b A „Allgemeines“ Nr. 1 BMV-Z wird in Satz 7 nach dem „kieferorthopädischen Behandlungsplan“ die Passage „(Vor- druck 4a, 4b und 4c)“ ergänzt. IV. In Anlage 14b BMV-Z, B „Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Heil- und Kostenplan“ wird in A Teil 1 III. Nr. 5 im ersten Satz die „1“ durch eine „2“ ersetzt. Artikel 2 Formblatt Mundgesundheitsplan Pflegebedürftige In Anlage 12 BMV-Z wird die Anlage 2, in Anlage 14a BMV-Z der Vordruck 10 durch das folgende Formular ersetzt. Der Austausch dient der Berichtigung, da der seinerzeitigen Änderungsvereinbarung ein fehlerhaftes Formular beigefügt worden war. BEKANNTMACHUNGEN | 93

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