Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22

Die BZÄK benennt, was viele Zahnärzte bewegt: „Warum spricht die Verordnung selbst nicht gleich von leistungs- berechtigten Vertragsärzten und Vertragszahnärzten? Wann liegt ein Einzelfall vor, der Vertragszahnärzte zur Testung berechtigt? Vieles wäre in der Praxis leichter, wenn Zahn- ärztinnen und Zahnärzte im Wortlaut der Verordnung als Leistungsberechtigte anerkannt worden wären.“ Auch die Abrechnungsfrage sei derzeit unbeantwortet. Die BZÄK konstatiert: „Zahnmediziner sind aufgrund ihres Studiums Spezialisten im oralen Raum, ein Testabstrich würde dem entsprechen. Wenn sogar geschultes Pflegepersonal in sta- tionären Pflegeeinrichtungen selbst testen darf, wäre dies nur ein konsequenter und logischer Schritt.“ MEHR VERWIRRUNG ALS KLARHEIT Bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sieht man die Probleme ähnlich. Dr. Wolfgang Eßer, Vorsit- zender des Vorstands, sagt: „Die Verordnung selbst und ihre Begründung haben eine solche Lesart – nämlich ob Zahnärzte selbst ihr eigenes Praxispersonal testen dürfen oder ob dies nur durch Ärzte oder den ÖGD möglich ist – nicht hergegeben. Die erst kürzlich veröffentliche neue Be- gründung formuliert hingegen, dass Vertragszahnärzte im Einzelfall insbesondere zur Testung des eigenen Personals Leistungserbringer seien. Was sich allerdings im Normtext – und das ist das Problem – nicht niederschlägt. Hier ist mit Blick auf uns mehr Verwirrung als Klarheit geschaffen worden.“ Die BZÄK ist derzeit im engen Kontakt mit dem BMG, um Rechtssicherheit für dieses Vorgehen zu erreichen, auch die KZBV bemüht sich um eine Klärung. silv Stand ist der Redaktionsschluss am 6. November 2020. Aktuelle Informationen finden Sie auf zm-online.de . Foto: Adobe Stock_bizoo_n Was soll in Zahnarztpraxen bezüglich Corona-Schnelltests gelten? Die neue Testverordnung wirft Fragen auf. www.omnichroma.de Die Zukunft der Komposite: Stufenlos von A1 bis D4 in einer einzigen Spritze Die Zukunft der Komposite. Vom Entwicklungspionier. Farbe aus Licht: Zum ersten Mal entstehen Farben nicht durch zugesetzte Pigmente, sondern durch gezielt erzeugte strukturelle Farben, kombiniert mit der Reflexion der um- gebenden Echtzahnfarbe. Das Phänomen OMNICHROMA nutzt hierzu die Smart Chromatic Technology sowie die sphärischen Füllkörper von TOKUYAMA, die nach dem „Zuchtperlen-Prinzip“ gewonnen werden. Das Ergebnis: Ein einziges Komposit für alle Farben. Einzigartig ästhetisch. Einzigartig glatt und glänzend. Einzigartig einfach und zeitsparend. WELT-- NEUHEIT JETZT TESTEN! POLITIK | 15 zm 110, Nr. 22, 16.11.2020, (2149)

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