Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22
zm 110, Nr. 22, 16.11.2020, (2190) SCHLÜSSELFERTIGE MODELLPRAXIS STARTETE 2019 Ein Jahr Zahnarztpraxis der Zukunft Eine schlüsselfertige Praxis mit einem flexiblen Beratungsvertrag, aber ohne Darlehen: Vor zwölf Monaten starteten vier Zahnärztinnen in der „Zahn- arztpraxis der Zukunft“ (ZPdZ). Kein halbes Jahr nach der Eröffnung kam der Lockdown. Nun ziehen die verbliebenen drei Gründerinnen ein Fazit. S eit einem Jahr ist die gemeinsam von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und der Zahnärztlichen Abrechnungs- genossenschaft (ZA eG) ins Leben geru- fene Zahnpraxis der Zukunft nun am Markt. Das Konzept: Zahnmedizinern die Selbstständigkeit zu ermöglichen, ohne dass diese finanziell mit einem Praxiskauf belastet sind. Die „ZAP*8 – Zahnarztpraxis am See- stern“ im Düsseldorfer Stadtteil Lörick ist 480 Quadratmeter groß und wird seit Oktober 2019 von drei Zahnärz- tinnen, zusammen mit einem drei- köpfigen Team, in einer Berufsaus- übungsgemeinschaft (BAG) betrieben. Eine Gründerin arbeitet in Voll-, die anderen beiden Teilzeit. DER SUPPORT SCHAFFT FREIRÄUME Die Zahnarztpraxis der Zukunft will eine Niederlassung mit mehr Flexibili- tät bei der Praxisführung bieten. So be- ziehen die drei Gründerinnen je nach Thema regelmäßig oder anlassbezogen über einen Servicevertrag Know-how und Unterstützungsleistungen von der ZPdZ. Bausteine dieses Vertrags sind laut apoBank beispielsweise die Imple- mentierung eines digitalen Workflows, Hilfe bei der Patientenakquise und Pra- xiskommunikation, kontinuierliche Beratung bei der Praxis- und Mitarbeiter- führung, die rechtssichere Abrechnung von Leistungen sowie Support bei der Handhabung der Liquiditätssicherung und dem Praxismanagement während der Pandemie. Außerdem haben die Gründerinnen jederzeit die Möglichkeit, Rücksprache mit der ZPdZ zu halten, erklärt die apoBank. „Je nach Thematik stehen ihnen hierfür verschiedene Ansprech- partner, Experten und zahnärztliche Kollegen zur Verfügung.“ Das Angebot reiche von operativen bis zu strate- gischen Inhalten, die wahlweise situa- tiv oder regelmäßig besprochen wer- den können. Daneben stellt die ZPdZ die fortlaufende Betriebsfähigkeit der Praxis sicher, kümmert sich etwa um technische Defekte, die Organisation von Wartungs- und Instandhaltungs- terminen sowie „die stetige Optimie- rung administrativer und fachlicher Prozesse“. Indem die ZPdZ diese Aufgaben über- nimmt, werden die Zahnärztinnen entlastet und können sich auf die Patienten konzentrieren. Außerdem können sie – zwei von ihnen sind Mütter – in ihrer BAG die Aufteilung der Behandlungszeiten flexibel und Foto: Björn Giesbrecht Gesa Schmidt-Martens, Anja Feller Guimarães und Anna Bernhardt (v.l.) arbeiten heute als selbstständige Zahnärztinnen in der ersten Zahnpraxis der Zukunft, der ZAP*8 in Düsseldorf. 56 | POLITIK
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