Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24

zm 110, Nr. 23-24, 1.12.2020, (2264) KASSENZAHNÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Unterkieferprotrusionsschiene wird Teil der vertragsärztlichen Versorgung Die Unterkieferprotrusionsschiene als Zweitlinientherapie zur Behandlung obstruktiver Schlafapnoe wird Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung, teilt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit. N ach fachlichen Beratungen un- ter maßgeblicher Mitwirkung der KZBV hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) in Berlin einen entsprechenden Beschluss gefasst. Da- bei soll die Einbindung zahnmedizini- scher Kompetenz die hohe Qualität der Schienentherapie sichern. „Wir freuen uns sehr, dass die Versor- gung mit der Unterkieferprotrusions- schiene künftig von Zahnärzten und Ärzten gemeinsam gestaltet werden kann“, betonte der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Martin Hendges. Die Regelung, dass nur zahntechnisch individuell angefertigte und adjustier- bare Schienen die Anforderungs- kriterien für eine funktionierende Schienentherapie erfüllen, werde von der KZBV aufgrund der klaren Evidenz- lage begrüßt. ZAHNÄRZTE WERDEN IN DIE VERSORGUNG EINGEBUNDEN Die KZBV hatte sich im G-BA erfolg- reich dafür eingesetzt, dass Vertrags- zahnärzte in die Versorgungsstrecke hinsichtlich des Ausschlusses zahn- medizinischer Kontraindikationen, der Anfertigung und Anpassung der Schiene, der Schieneneingliederung sowie der Einstellung des Protrusions- grades eingebunden werden. Die Therapie mit einer individuell her- gestellten Unterkieferprotrusionsschiene ist künftig auf Grundlage einer ver- tragsärztlichen Indikationsstellung als sogenannte Zweitlinientherapie für leichte, mittelgradige und schwere Schlafapnoe vorgesehen. Nach Aus- schluss zahnmedizinischer Kontra- indikationen verantworten Vertrags- zahnärzte die Anfertigung und An- passung der Schiene. Diese Anpassung erfolgt in enger Abstimmung mit den verordnenden Vertragsärzten. ck/pm Der Beschluss des G-BA wird zunächst dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt – im Fall einer Nichtbeanstandung – nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Foto: Adobe Stock_sci Die Unterkieferprotrusionsschiene wird Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung und Vertragszahnärzte werden in die Versorgungsstrecke eingebunden. UNTERKIEFER- PROTRUSIONSSCHIENE Die Unterkieferprotrusionsschiene besteht jeweils aus einer transparenten Schiene für den Ober- und für den Unterkiefer. Beide Schienen sind durch seitlich angebrachte Stege miteinander verbunden. Dies bewirkt, dass der Unterkiefer in Position gehalten oder nach vorne gezogen und damit einer Verengung der Atemwege entgegengewirkt wird. Die Geschwindigkeit der Atemluft nimmt ab und damit das geräusch- bildende Flattern der Weichteile, umgangssprachlich „Schnarchen“ genannt. Kieferbewegungen sind mit dieser Art von Schienen während der Schlafphase möglich. 22 | POLITIK

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=