Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24
zm 110, Nr. 23-24, 1.12.2020, (2314) Z ä PP ZAHNÄRZTE-PRAXIS-PANEL (ZÄPP) ZäPP: Dritte Runde geht in den Endspurt Die zwei erfolgreich abgeschlossenen Erhebungswellen mit einer Rücklaufquote von 3.500 Fragebögen zeigen, wie wichtig den Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten die aktive Beteiligung an der bedarfsgerechten Ausgestaltung ihres Berufs ist. Mit dem ZäPP besteht eine aussagekräftige und belastbare Datenbasis – eine starke Stütze bei den schwierigen Punktwertverhandlungen mit den Krankenkassen. Jetzt gilt es, das ZäPP weiter zu stärken. Also mitmachen und „dranbleiben“ – die dritte Runde läuft noch bis Ende Januar 2021! I n Kürze erscheint das KZBV-Jahr- buch 2020 – das Annuarium gilt seit vielen Jahren als wichtige Informa- tionsquelle rund um die vertragszahn- ärztliche Versorgung. Auch das ZäPP trägt als wissenschaftlich fundierte Erhebung hierzu wertvolle Ergebnisse bei. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Kostenstruktur der Zahnarzt- praxen. Andere zentrale Kennzahlen zur Versorgungsstruktur und Einsatz- bereitschaft der Zahnärzte in Deutsch- land fließen ebenfalls ein. Während die gewöhnliche Arbeitszeit in Deutschland knapp 35 Stunden be- trägt, lag sie bei den Zahnärzten im Jahr 2018 bei rund 43 Stunden pro Woche – also deutlich über einer Voll- zeitbeschäftigung von 40 Stunden. Auch lässt sich eine hohe zeitliche Belastung durch die Praxisverwaltung erkennen. Alleine Praxisinhaber ver- wenden etwa acht Stunden pro Woche beziehungsweise 17 Prozent ihrer Gesamtarbeitszeit für Verwaltungstätig- keiten in der Praxis. Die ZäPP-Daten zeigen, dass die Inhaber von Einzelpraxen überdurchschnittlich viel arbeiten: Sie waren im Jahr 2018 rund 44,3 Stunden pro Woche tätig. Dabei sinkt die Arbeitsbelastung auch nicht, wenn ein angestellter Zahnarzt eingestellt wird: In Einzelpraxen mit angestellten Zahnärzten ist die wöchentliche Arbeitszeit mit 45,5 Stunden sogar höher als in Praxen ohne angestellte Zahnärzte (43,9 Stunden). Dies liegt vor allem am zusätzlichen Verwaltungsaufwand, den die Anstel- lung eines Zahnarztes mit sich bringt – ein Großteil der Differenz entfällt auf ein Mehr an wöchentlicher Praxis- verwaltungszeit. Nicht vergessen werden sollte dabei, dass die Durchschnitte selbstverständ- lich nicht jeden Einzelfall abbilden können – für viele Zahnärztinnen und Zahnärzte sind weitaus längere Arbeits- zeiten durchaus der Normalfall: So arbeitete im Jahr 2018 mehr als ein Viertel aller Inhaber von Einzelpraxen mehr als 50 Stunden pro Woche! FÜR EIN BESSERES VERSTÄNDNIS DES VERSORGUNGSGESCHEHENS Auch bei den Praxis-Öffnungszeiten zeigt sich der hohe Einsatz, den die Zahnärzteschaft für die Aufrechterhal- tung der Versorgung bringt. Über fünf Prozent der Behandler arbeiten regel- mäßig an mehr als fünf Tagen in der Woche. Im Detail bedeutet das: 6,5 Prozent der Praxen haben 2018 nicht nur an Wochentagen, sondern im Regelbetrieb auch samstags eine Versorgungstätigkeit erbracht (sei es als Betrieb der eigenen Praxis oder in Form einer Behandlung außerhalb der Pra- xisräume) – und immerhin 2,1 Prozent waren sogar am Sonntag tätig. Dies ist nur ein kleiner Einblick in die Analysen, die durch Ihre Teilnahme am ZäPP ermöglicht werden. Neben diesen Auswertungen bietet das ZäPP noch tiefere Einblicke ins Versorgungs- geschehen. Wenn Sie Interesse an Kennzahlen haben und Ihre Praxis mit dem Durch- schnitt Ihrer KZV bei Themen wie Patientenversorgung, Praxisstruktur oder Praxisfinanzen vergleichen wollen, legen wir Ihnen den Praxisbericht na- he, den alle ZäPP-Teilnehmer kostenlos in Papierform sowie in ausgiebigerer Form als Online-Tool erhalten – zusätz- lich zur Chefübersicht und einer finan- ziellen Anerkennung. Teilnehmen lohnt sich – für Sie und für den gesamten Berufsstand! KZBV FRISTVERLÄNGERUNG Seit September läuft die dritte Runde der bundesweiten Erhebung von ZäPP. Die ursprüngliche Frist für die Ein- reichung der ausgefüllten Unterlagen vom 30. November wurde verlängert. Neuer Termin ist der 31. Januar 2021. Teilnehmen lohnt sich, denn Ihre Daten tragen zur Weiterentwicklung der ver- tragszahnärztlichen Versorgung bei. Quelle: KZBV Mehr als ein Sechstel ihrer Arbeitszeit müssen Praxis- inhaber für Verwaltungstätigkeiten aufwenden. 72 | PRAXIS
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