Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24
zm 110, Nr. 23-24, 1.12.2020, (2250) DATENSCHUTZ WIE EIN KARTEIKASTEN AUF DEM MARKTPLATZ Zum Beitrag „Die zm-Kolumne rund um die relevanten Praxisfragen: Datenschutz in der Praxis (Teil 3)“, zm 21/2020, S. 52–54. Der Server soll in einem verschlossenen speziellen Schrank mit Schrauben auf dem Praxisboden verankert werden, gleichzeitig aber an die Telematik angebunden sein!? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Hätte ich vor 20 Jahren den Karteikasten mit Patientenakten auf den örtlichen Markt- platz gestellt? Demnächst wird mit Berufsverbot geahndet, wenn ich genau dies nicht tun möchte. Interessant, wie im gleichen Heft auf das Interesse von Google & Co. am Krankenversicherungsgeschäft aufmerksam gemacht wird. Kein Widerspruch? Dr. Gerit Kade, Waldkirch UMBENENNUNG DES WALKHOFF-PREISES WIE WÄRE ES MIT EINER RÜCKBENENNUNG? Zum Beitrag „Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung: Der Walkhoff-Preis wird umbenannt“, zm 18/2020, S. 30–31. Es stößt bei mir auf vollkommenes Unverständnis, in welcher Weise mit dem Namen des sehr wohl verdienten Prof. Walkhoff umgegangen wird. Vielleicht fassen sich die Verfasser der vorherigen Leserbriefe mal an die eigene Nase und bemühen den Stammbaum ihrer eigenen Familien. Wer war schon fast freiwillig in der unseligen Zeit des Dritten Reiches. Es sollte doch unzweifelhaft sein, dass Prof. Walkhoff sich um die Zahnheilkunde sehr verdient gemacht hat. Ich schreibe dies als ehemaliger Oberarzt der ZMK-Klinik Berlin und Mitbegründer der DGZ, zunächst in der gemeinsamen Grün- dung mit Herrn Prof. R. Harndt. Damals, die DGZ war noch eine Arbeitsgemeinschaft, waren wir uns sehr wohl bewusst, ob und wie man Prof. Walkhoff posthum eine Ehre erweisen könnte. Auch den jüngeren Kolleginnen und Kollegen sollte man das Wissen und die Anerkennung der Walkhoffschen Leistungen zuteilwerden lassen. Wie wäre es mit einer Rückbenennung des infrage stehenden Preises? Dr. Peter Drücke, Heilshoop Foto: Federico Rostagno – stock.adobe.com Leserforum Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinn- wahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an: leserbriefe@zm-online.de oder Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Behrenstraße 42, 10117 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht.
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