Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 1-2

Wichtig für Zahnärzte: Ab dem 1. Juli 2021 müssen alle Arzt- und Zahnarztpraxen die ePA in ihrer Praxis unter- stützen. Andernfalls droht gemäß gesetzlicher Vorgabe ein Honorarabzug von 1 Prozent. Auch das Bonusheft wird zu- künftig in der ePA gespeichert und aktualisiert. Die ePA wird für Zahnärzte den Alltag erleichtern, meint Debatin. „Das Zahnbonusheft wird digital verfügbar sein“, sagt er, „und wenn der Patient zustimmt, kann der Zahnarzt zum Beispiel Röntgenbilder oder Befundberichte in die ePA schieben. Und andersherum kann der Zahnarzt bei komple- xeren Diagnosen, die womöglich auch die Zahngesundheit mit beeinflussen oder von ihr beeinflusst werden, sein Wis- sen mit einbringen, und so zu einer ganzheitlichen, besseren Behandlung beitragen. Aber auch so triviale Dinge, wie der Zahnarztwechsel – hier entfällt nun das Mitnehmen der Patientenakte, weil die wichtigsten Informationen dann ja über die ePA verfügbar sind. Man fängt bei einem Wechsel also nicht bei Null an.“ WEITERE TI-NEUERUNGEN UND WAS BEREITS LÄUFT Im Oktober 2021 soll die elektronische Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung (eAU) bundesweit starten, die die Kommu- nikation zwischen Ärzten und Kassen erleichtern soll. BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER ZUM STAND DER TI IN DEN PRAXEN „Die ePA kommt erst zum 1. Juli 2021 so richtig in Gang – inwiefern Ärzte und Patienten sie im ersten Jahr schon nutzen werden, wird sich zeigen. Für Zahnärzte kann es zum Beispiel sinnvoll sein, dass man darin Röntgenbilder ablegen kann. Grundsätzlich gilt, dass die Praxen sich aktiv auf die ePA vorbereiten sollten. Wir raten, so schnell wie möglich den eZahnarztausweis, den HBA für die Zahnärzteschaft, zu beschaffen. Die Kammern sind alle darauf vorbereitet. Allerdings kann es bis zu drei Monaten dauern, bis die Ausweise verschickt werden, da die Anbieter viele Anträge abarbeiten müssen. Die Quote der Praxen, die dies schon erfolgreich erledigt haben, liegt derzeit bei 30 Prozent. Die Einsicht in den eMedikationsplan halten wir für sinnvoll, denn er beinhaltet Informationen, die für den Zahnarzt wichtig sein können. KIM sollte im Laufe des Jahres an Fahrt aufnehmen. Unserer Erfahrung nach ist der Bedarf für eine Möglichkeit zur sicheren elektronischen Kommunikation – wie KIM sie bietet – auch in der Zahnärzteschaft gegeben.“ POLITIK | 15

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