Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 1-2
zm 111, Nr. 01-02, 16.1.2021, (18) GENDERGESICHTSPUNKTE BEI DIGITALEN GESUNDHEITSANWENDUNGEN Gender Bias auf Rezept? Seit Oktober können sich Patientinnen und Patienten Gesundheits-Apps auf Rezept verschreiben lassen. Noch sind nur sechs Apps zugelassen. Doch Expertinnen im Gesundheitswesen weisen schon jetzt auf ein Problem hin, das bisher kaum Beachtung fand: den Gender Bias. Das heißt, bei der Entwicklung dieser Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) spielen Genderaspekte bisher keine Rolle. Das kann gravierende Folgen haben, denn die Apps können bei Frauen und Männern unterschiedlich wirken. V iele Gesundheits-Apps gehen nicht auf genderspezifische Un- terschiede zwischen Männern und Frauen ein. „Das birgt Risiken für die Versorgung,“ sagt Barbara Steffens, Leiterin der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Nord- rhein-Westfalen, der das Problem schon lange unter den Nägeln brennt. Ganz aktuell zeigt sich für sie der Genderaspekt bei den neuen Gesund- heits-Apps auf Rezept – diese DIGAs können Ärztinnen und Ärzte seit Oktober 2020 ihren Patientinnen und Patienten verschreiben. „Genderaspekte sind bei den Entwicklern der Apps nicht im Blick“, umreißt die ehemalige NRW-Gesundheitsministerin das Problem. Deshalb habe die TK in NRW auch einen Schwerpunkt auf die- ses Thema gesetzt. Das Problem zeige sich bereits im analogen Bereich der wissenschaftlichen Studien, erläutert sie. Hier stehe oft der männliche Fokus im Mittelpunkt. Medizinische Studien würden in der Regel bei männlichen Foto: AdobeStock_Hyejin Kang 20 | GESELLSCHAFT
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