Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 1-2

zm 111, Nr. 01-02, 16.1.2021, (26) INVESTITIONEN BEI DER ZAHNÄRZTLICHEN EXISTENZGRÜNDUNG 2019 Übernahme einer Einzelpraxis – häufigste Form der Selbstständigkeit David Klingenberger Die Übernahme einer Einzelpraxis war 2019 die häufigste Form der zahnärztlichen Existenzgründung, zeigt der neue InvestMonitor des Instituts der Deutschen Zahnärzte und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank). Und die höchsten Finanzierungsbeträge mussten Zahnärztinnen und Zahnärzte bei Einzelpraxis- neugründungen aufwenden. Weitere Ergebnisse der Analyse: Die Übernahme einer Einzelpraxis war 2019 teurer als die einer Berufsausübungsgemeinschaft. Reine Neugründungen sind eher die Ausnahme. Und ein Großteil der Investitionen fällt auf medizinische und technische Geräte sowie die Praxis-EDV. E xistenzgründungen in den Freien Berufen haben für die Volkswirt- schaft eine große Bedeutung: Sie schaffen nicht nur neue Arbeitsplätze, sondern fördern auch die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit in einer Sozialen Marktwirtschaft.“ Diese un- eingeschränkt positive Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft aus dem Jahr 2018 unterstreicht die Bedeutung der Existenzgründungen aus makroökonomischer Sicht. Positive Impulse für mehr Wachstum, Beschäf- tigung und Stabilität sind also gesamt- gesellschaftlich erwünscht. Das gilt insbesondere für die jungen Gründe- rinnen und Gründer, die sich in freier Zahnarztpraxis niederlassen. Im Jahr 2019 entschieden sich 1.376 Zahnärzte für den Schritt in die Selbst- ständigkeit – 13 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit wurden in den Jahren 2018/2019 zugleich insgesamt Inves- titionen in Höhe von schätzungsweise 1,0 Milliarde Euro getätigt sowie über 20.000 Arbeitsplätze neu geschaffen beziehungsweise erhalten. Diese von Zahnärzten getragenen gesamtwirt- schaftlichen Beschäftigungs- und Wachstumseffekte werden in den oftmals einseitig kostenorientiert geführten Diskussionen über das Gesundheitswesen leicht übersehen. SEKUNDÄRANALYSE VON FINANZIERUNGSDATEN Die Datenbasis des InvestMonitor Zahnarztpraxis 2019 bilden die von der apoBank durchgeführten Finan- zierungen zahnärztlicher Existenz- gründungen ab; es handelt sich also um keine (repräsentative) Voll- erhebung, sondern um eine Sekundär- analyse von Finanzierungsdaten eines marktführenden Bankinstituts. Im Jahr 2019 belief sich die Zahl der aus- wertbaren Finanzierungsfälle auf 607, die sich im Verhältnis 5 zu 1 auf die alten und die neuen Bundesländer aufteilten. Die rechtlichen Möglichkeiten der Praxisgründung wurden in den ver- gangenen Jahren ausgeweitet, ent- sprechend groß ist mittlerweile die Formenvielfalt der zahnärztlichen Praxen. Zum Zwecke einer übersicht- lichen Darstellung geht der Invest- Monitor auf die beiden Praxisformen \ Einzelpraxen und \ Berufsausübungsgemeinschaften sowie auf drei Niederlassungsformen (Neugründung, Übernahme sowie Beitritt beziehungsweise Einstieg) ein. Die Finanzierungsvolumina in den verschiedenen Praxis- und Nieder- lassungsformen haben sich im ver- gangenen Jahr recht unterschiedlich entwickelt, weshalb ein differenzierter Blick auf das Gründungsgeschehen erforderlich ist. Die höchsten Finan- zierungsbeträge wurden im Jahr 2019 im Rahmen von Einzelpraxisneugrün- dungen aufgewendet, nämlich im Schnitt 557.000 Euro. Gegenüber dem Vorjahr sank das Finanzierungs- volumen allerdings um 41.000 Euro beziehungsweise um sieben Prozent (Abbildung 1). Vergleichsweise hoch sind auch die Finanzierungsvolumina im Fall einer Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft. Im Schnitt beliefen sich die Finanzie- rungsbeträge je Praxisinhaber (!) auf 511.000 Euro, was einem kräftigen Zuwachs um 100.000 Euro beziehungs- weise 24 Prozent gegenüber 2018 bedeutet. NEUGRÜNDUNG IST TEURER ALS PRAXISÜBERNAHME Insgesamt zeigt sich, dass eine Nieder- lassung in Form einer Neugründung generell mit höheren Finanzierungs- beträgen einhergeht als eine Praxis- übernahme. Eine Rolle dürfte dabei auch spielen, dass bei Neugründungen in der Regel mehr Möglichkeiten be- stehen, beim Praxiszuschnitt bereits von Beginn an die räumlichen und DR. RER. POL. DAVID KLINGENBERGER, DIPL.-VOLKSW. Stellvertretender Wissenschaftlicher Direktor Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) Referat II: Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung Universitätsstr. 73, 50931 Köln Foto: IDZ 28 | POLITIK

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