Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 1-2

zm 111, Nr. 01-02, 16.1.2021, (4) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst wünschen wir Ihnen, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Ihren Familien alles Gute, Ge- sundheit und Erfolg auch im Jahre 2021! Das Jahr 2020 wird uns allen lange in Erinnerung bleiben, hat es uns doch vor enorme Herausforderungen gestellt und manche Enttäuschung mit sich gebracht. Trotzdem dürfen wir zurückblickend feststellen, dass wir alle gemeinsam diese Heraus- forderungen bewältigt haben. Die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung wurde trotz Corona aufrechterhalten und auch die Behandlung der infizierten und quarantänisierten Patientinnen und Patienten wurde in einem beispiel- losen Kraftakt der Zahnärzteschaft ohne nennenswerte Unterstützung von Politik und Krankenkassen bewältigt. Der Berufsstand hat mit seinem vorbildlichen Einsatz die teilweise diskriminierenden Unter- stellungen einiger Teile der Regie- rung eindrucksvoll widerlegt und den Menschen wie auch der Politik bewiesen, dass auf die Zahnärzte- schaft immer, auch und besonders in Krisenzeiten Verlass ist. Das hat der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einem Brief und einer Gruß- botschaft nachdrücklich bestätigt und allen Zahnärztinnen und Zahn- ärzten für ihr Engagement in der Krise gedankt. Diese Anerkennung hat dann auch Niederschlag in den wichtigen Regelungen des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheits- versorgung und Pflege (GPVG) gefunden, die helfen werden, nicht themen richten. Es ist absehbar, dass das duale Krankenversicherungssys- tem in den Fokus des Wahlkampfes rücken wird: In verschiedenen Wahl- programmen ist bereits jetzt zu lesen, dass unser Gesundheitssystem auf- grund der Trennung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu einer unsolidarischen Zwei-Klassen- Medizin geführt habe. Bei diesen politischen Protagonisten besteht Einigkeit in der Forderung nach einer Abschaffung des dualen Kran- kenversicherungssystems durch Einführung einer – na klar – Bürger- versicherung beziehungsweise „soli- darischen Gesundheitsversicherung“ bei paritätischer Finanzierung. Dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, dass die Corona-Krise auch im Sinne der Parteistrategien ausgeschlachtet wird und für so manche etwas krude For- derung als Begründung herhalten muss. Neben der Pandemiebewältigung müssen wir uns auch den anderen gesundheitspolitischen Dauerbren- nern wie dem Umgang mit Finanz- investoren, GOZ, PAR-Konzept, Bürokratieabbau, Digitalisierung und TI-Umsetzung widmen. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir auch diese großen Herausforderungen mit vereinten Kräften erfolgreich meistern werden. BZÄK und KZBV werden sich gemeinsam dieser Auf- gabe stellen und alles in ihrer Macht stehende tun, um die Interessen der Kolleginnen und Kollegen auch weiterhin so gut als möglich zu vertreten. In diesem Sinne steigen wir gemein- sam und kraftvoll in das Wahljahr 2021 ein und verbleiben mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Foto: axentis.de / Lopata Corona und das Superwahljahr 2021 nur die aktuelle Krise besser zu be- wältigen, sondern auch ganz grund- legend die zahnärztliche Versorgung in Deutschland zukünftig noch krisenfester zu machen. Unser gegenwärtiger, außergewöhn- licher Zustand wird nicht ohne erhebliche Auswirkungen auf das Leben der Menschen, den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft und nicht zuletzt auf die Wirtschaft unseres Landes bleiben. Ein vertrau- liches Papier von CDU/CSU zum Bundeshaushalt 2021 dokumentiert eindrücklich die finanziellen Aspekte dieser „außergewöhnliche Notsitua- tion“: Die Ausgaben des Bundes be- laufen sich demnach auf insgesamt 498,6 Milliarden Euro. Alleine die Nettokreditaufnahme wird auf 179,8 Milliarden Euro erhöht. Der größte Teil davon wird benötigt, um die Wirtschaftshilfen unter anderem für Freiberufler und Selbstständige sowie die Mehrausgaben im Gesundheits- wesen zu finanzieren. Damit steigt die gesamtstaatliche Schuldenquote binnen Jahresfrist von knapp 60 auf über 71 Prozent des Bruttoinlands- produkts. Diese Umstände skizzieren deutlich den enger werdenden finan- ziellen Rahmen der Politik im Wahl- jahr 2021 mit insgesamt sechs Land- tagswahlen und der Bundestagswahl am 26. September. Dies wird zwangs- läufig auch spürbaren Einfluss auf die politischen Optionen der zahn- ärztlichen Körperschaften haben. Die Gestaltungsräume werden enger! Das Hauptaugenmerk der Standes- politik muss sich daher jetzt und mit aller Kraft auf die Bundestagswahl und die zu erwartenden Wahlkampf- 06 | LEITARTIKEL

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