Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 1-2

zm 111, Nr. 01-02, 16.1.2021, (68) STEUERN UND FINANZEN Das gilt seit Januar 2021 Bernhard Fuchs, Marcel Nehlsen Das Jahr 2021 ist erst wenige Tage alt, hält aber einige positive steuerliche Änderungen bereit. Zudem steigt der Mindestlohn, der Umsatzsteuersatz ist wieder auf 19 beziehungsweise 7 Prozent angehoben und das zweite Familienentlastungsgesetz tritt in Kraft. Was es außerdem noch zu beachten gibt für Zahnärzte und Praxen, lesen Sie hier. ALTE UMSATZSTEUERSÄTZE 2020 wurden für einen begrenzten Zeitraum die Umsatzsteuersätze von 19 und 7 Prozent auf 16 und 5 Prozent gesenkt. Diese Herabsetzung endete zum 31. Dezember 2020 und wurde nicht verlängert. Praxen sollten ihre Praxissoftware dahingehend über- prüfen, ob die alten Steuersätze wieder eingestellt wurden und ob das Rech- nungslayout anzupassen ist. ANHEBUNG DES MINDESTLOHNS Der Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro angehoben. Für Arbeitgeber ist es wichtig, dass die Arbeitsverträge dahingehend überprüft werden, damit der Satz nicht aus Versehen unterschritten wird und Buß- gelder drohen. LÄNGERE CORONA-BEIHILFE Die Zahlungsfrist für die Corona- Sonderzahlung von bis zu 1.500 Euro wurde bis Juni 2021 verlängert. Die Fristverlängerung führt aber nicht dazu, dass eine Corona-Beihilfe im ersten Halbjahr 2021 nochmals in Höhe von 1.500 Euro steuerfrei bezahlt werden kann. HOMEOFFICE-PAUSCHALE Jeder Arbeitnehmer, der im Home- office arbeitet, kann pro vollen Arbeits- tag 5 Euro pauschal als Werbungs- kosten bis maximal 600 Euro im Jahr geltend machen. Dafür sind nicht die Voraussetzungen eines klassischen Arbeitszimmers notwendig. Der Abzug ist auch möglich, wenn man mit meh- reren Personen im gleichen Haushalt parallel arbeitet. FAMILIENENTLASTUNGSGESETZ Am 27. November wurde dem zweiten Familienentlastungsgesetz zugestimmt, das Steuerentlastungen für das Jahr 2021 enthält. So wurde der Grund- freibetrag von 9.408 Euro um 336 Euro auf 9.744 Euro angehoben. Zum Ausgleich der kalten Progression werden die übrigen Eckwerte des Ein- kommensteuertarifs für 2021 nach rechts Foto: AdobeStock_1STunningART 70 | PRAXIS

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