Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 1-2
zm 111, Nr. 01-02, 16.1.2021, (6) Leserforum Foto: pictworks – stock.adobe.com CORONA-PANDEMIE WIR SIND KEINE IMPFGEHILFEN Zum Leitartikel „Wir sind für Sie da!“, zm 23-24/2020, S. 6. Verehrte Herren Kammervorstände der Bundeszahn- ärztekammer, mit Interesse habe ich Ihren Leitartikel in der zm 23-24 gelesen. Sie beschreiben zunächst zu Recht die schwierige Situation in den Zahnarzt- praxen im Umfeld der Pandemie, mit deren Folgen viele noch über Jahre zu kämpfen haben werden. Über die Art und Weise, wie der zukünftige Diskurs mit politischen Entscheidungsträgern auszusehen hat – vor allem vor dem Hintergrund der kompletten Aus- klammerung unserer Berufsgruppe bei substanziellen Maßnahmen der wirtschaftlichen Unterstützung –, wird ja in der Zahnärzteschaft bereits kontrovers diskutiert. Es wird des Weiteren die Notwendigkeit politischer Maßnahmen zur Schaffung einer guten Perspektive auch für zukünftige Generationen von Ihnen gefordert, eigentlich auch ein Dauerthema. Entsetzt habe ich allerdings Ihr Angebot an die Politik aufgenommen, wir Zahnärzte würden „für Testungen und Impfungen“ zur Verfügung stehen. Dass Testungen – sprich Abstriche – aus dem Mund- Rachen-Raum in jeglicher Hinsicht kein Problem darstellen, ist für uns klar. Dass Sie, meine Herren, uns allerdings als Impfgehilfen anbieten wollen, halte ich für unangebracht. Über die zum Einsatz vorgesehenen Impfstoffe haben wir bis heute kaum Daten. Ihre Entwicklung ist teleskopierend, also unter maximaler Verkürzung und Überschneidung der Phasen, erfolgt. Wir wissen nichts über Wechselwirkungen mit Medikamenten, über Nebenwirkungen, geschweige denn über Lang- zeitschäden. Zwar liegt die Haftung auf Seiten des Staates, der ja die Hersteller schon davon befreit hat, die Aufklärungshaftung liegt jedoch nach Einschätzung verschiedener Medizinrechtler beim Impfarzt. Wie will ich aber über Dinge aufklären, die ich noch nicht kenne? Werde ich die gebotene Zeit haben, die Impflinge im Vorfeld ausreichend aufzuklären? In der Ärzteschaft jedenfalls werden diese Dinge momentan intensiv diskutiert. Wir haben uns als Zahnärzteschaft über die ganze Zeit der Pandemie nicht versteckt und sind selbst- verständlich für unsere Patienten da gewesen. Wir sollten uns auch in Zukunft auf unsere Kern- kompetenzen konzentrieren. Dr. Frank Potthast, Havixbeck WALKHOFF-PREIS KRITISCHE AUSEINANDERSETZUNG IST DAS MINDESTE Zum Beitrag „Stellungnahme von Prof. Dominik Groß: Die Frage ist: Eignet sich der Namensgeber für eine Auszeichnung?“, zm 18/2020, S. 32, und zum Leserbrief von Dr. Peter Drücke „Wie wäre es mit einer Rückbenennung?“, zm 23-24/2020, S. 8. Wie im Artikel „Eignet sich der Namensgeber für eine Auszeichnung?“ von Prof. Groß in der zm 18/2020 ausgeführt, sollte eine Unter- scheidung zwischen Fachlichkeit und Honorabilität getroffen werden. Und die Vorbildfunktion eines glühenden Anhängers des National- sozialismus, ungeachtet seiner fachlichen Qualifikation, sollten wir nicht ernsthaft in Erwägung ziehen. Kompromittieren wir nicht auch Preisträger mit einer gewissen Peinlich- keit, wenn unzweifelhafte Verdienste für die Zahnärzteschaft in totalem Gegensatz zu jedweder gesellschaftspolitischen Verantwortung stehen? Würden wir im Umkehrschluss einen Preisträger dulden, der für unsere Profession Vorbildliches erreicht hat, aber auch durch seine Nähe zu nationalsozialistischem oder rechtsradikalem Gedankengut aufgefallen ist? Welchen Einfluss sollte denn „der Stammbaum unserer eigenen Familien“ auf ein Werturteil haben, Herr Dr. Drücke? Die kritische Auseinandersetzung mit unserer nationalsozialistischen Vergangenheit und dem damit einhergehenden schmerzhaften Eingeständnis einer jahrzehntelangen Fehleinschätzung ist das Mindeste, was unsere Gesellschaft von uns erwarten kann. Dr. Jens Vaterrodt, Mainz Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leser- briefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief per E-Mail an: leserbriefe@zm-online.de oder postalisch an Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Behrenstr. 42, 10117 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht.
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