Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 1-2

zm 111, Nr. 01-02, 16.1.2021, (80) VII. In § 2 Abs. 2a wird folgender Satz 2 eingefügt: 2 Über die Ansprüche nach § 2 Abs. 1, 2 und Abs. 2a Satz 1 hinausgehend wird ein weiteres stationäres eHealth-Kartenterminal inkl. SMC- KT je Standort (auch genehmigte Zweigpraxen, je Standort der Überörtlichen Berufsausübungs- gemeinschaft) finanziert, sobald ein Anspruch auf einen ePA-fähigen Konnektor besteht. VIII. § 2 Abs. 4a wird wie folgt gefasst: (4a) 1 Als Erstausstattung für die Infrastruktur- erweiterung KIM sowie für die Anwendun- gen NFDM und eMP werden Updatekosten für die Aufrüstung des VSDM-Konnektors 4 zum eHealth-Konnektor gem. § 2 Abs. 1 und Kosten für die Implementierung der Anwendungen in die Praxis-IT übernom- men. 2 Hierzu werden jeweils Pauschalen in Anlage 11a BMV-Z festgelegt. 3 Die Pauscha- len umfassen im Einzelnen \ das Update für die Aufrüstung des Kon- nektors zum eHealth-Konnektor, \ das Modul NFDM inkl. Integration in die Praxis-IT, \ das Modul eMP inkl. Integration in die Praxis-IT, \ Installation der Updates inkl. Schulung sowie \ Ausfallzeiten der Vertragszahnarztpraxis aufgrund der Installation der Updates. IX. § 2 Abs. 4b wird wie folgt gefasst: (4b) Als Erstausstattung für KIM wird über die Kosten für das Update des Konnektors nach Abs. 4a hinaus eine Pauschale in Anlage 11a BMV-Z für die Bereitstellung des KIM- Clients und die Anbindung an den KIM- Fachdienst festgelegt. X. In § 2 wird Abs. 4c eingefügt: (4c) 1 Als Erstausstattung für die Anwendung ePA werden Updatekosten für die Aufrüstung des eHealth-Konnektors zum ePA-fähigen- Konnektor gem. § 2 Abs. 1 und Kosten für die Implementierung der Anwendung in die Praxis-IT übernommen. 2 Hierzu werden jeweils Pauschalen in Anlage 11a BMV-Z festgelegt. 3 Die Pauschalen um- fassen im Einzelnen \ das Update für die Aufrüstung des eHealth-Konnektors zum ePA-fähigen Konnektor, \ das Modul ePA inkl. Integration in die Praxis-IT, \ Installation der Updates inkl. Schulung sowie \ Ausfallzeiten der Vertragszahnarztpraxis aufgrund der Installation der Updates. XI. In § 2 wird Abs. 4d eingefügt: (4d) 1 Als Erstausstattung für die Anwendung E-Rezept werden Kosten für die Implemen- tierung der Anwendung in die Praxis-IT übernommen. 2 Hierzu wird eine Pauschale in Anlage 11a BMV-Z festgelegt. 3 Die Pau- schale umfasst im Einzelnen \ das Modul E-Rezept inkl. Integration in die Praxis-IT, \ Installation des Updates inkl. Schulung sowie \ Ausfallzeiten der Vertragszahnarztpraxis aufgrund der Installation des Updates. XII. § 2 Abs. 7 wird wie folgt gefasst: (7) Für die Aufwendungen der einmaligen In- tegration der Komponenten in die Praxis-IT wird eine Pauschale vereinbart, die in die TI-Startpauschale einfließt. XIII. § 3 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: (1) 1 Die Krankenkassen leisten eine Pauschale für die monatlichen Kosten des laufenden Betriebes der Telematikinfrastruktur (Stan- dard-Betriebspaket). 2 Der laufende Betrieb umfasst die Kosten, die entstehen, um die dauerhafte Funktionsfähigkeit aller ausge- gebenen Komponenten und Dienste sowie eine Sicherstellung der Anbindung an die Telematikinfrastruktur und eine reibungs- lose und dauerhafte Nutzung der in dieser Vereinbarung geregelten Anwendungen der Telematikinfrastruktur zu gewährleisten. 3 Die Vertragszahnarztpraxis hat dafür Sorge zu tragen, dass verfügbare Updates in ange- messener Zeit installiert und ausschließlich aktuell zugelassene Firmware-Versionen des Konnektors betrieben werden. Soweit von der Vertragszahnarztpraxis eine nicht mehr zugelassene Firmware-Version betrie- ben wird, kann dies vorübergehend den teilweisen oder vollständigen Verlust des Anspruchs auf die Betriebskostenpauschale zur Folge haben, es sei denn, dass die Ver- tragszahnarztpraxis die Verzögerung nicht zu vertreten hat. 4 In die Betriebskosten- pauschale des Standard-Betriebspaketes 4 VSDM-Konnektor wird auch als PTV1 bezeichnet. 82 | BEKANNTMACHUNGEN

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