Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 1-2
zm 111, Nr. 01-02, 16.1.2021, (83) 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Inhalte Stationäres eHealth-Kartenterminal inkl. gSMC-KT gem. § 2 Abs. 2 Anlage 11 BMV-Z Vertragszahnärzte und Einrichtungen, die einen VSDM-Konnektor nach Ziffer 1 einsetzen und dafür Anspruch auf die bis Ende 4. Quartal 2019 jeweils geltenden Pauschalen haben, erhalten die bis einschließlich 4. Quartal 2019 geltende Pauschale, auch wenn sie die Komponenten nach dem 31.12.2019 erstmalig nutzen. Über die Ansprüche nach § 2 Abs. 1, 2 und Abs. 2a Satz 1 Anlage 11 BMV-Z hinausgehend wird ein weiteres stationäres eHealth-Kartenterminal inkl. SMC-KT je Standort (auch genehmigte Zweigpraxen, je Standort der überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft) finanziert, sobald ein Anspruch auf einen ePA-fähigen Konnektor besteht. Komplexitätszuschlag für Standorte mit 4 – 6 Zahnärzten gem. § 2 Abs. 2 Anlage 11 BMV-Z Komplexitätszuschlag für Standorte mit 7 und mehr Zahnärzten gem. § 2 Abs. 2 Anlage 11 BMV-Z Zusatzpauschale zu § 2 Abs. 2a Satz 1 Anlage 11 BMV-Z (berechnungsfähig bis 30.09.2020) TI-Startpauschale Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass in die TI-Startpauschale die Aufwendungen/Kosten für folgende Punkte einfließen: ▪ Installation der Komponenten und Dienste inkl. Schulung gem. § 2 Abs. 4 Anlage 11 BMV-Z, ▪ Ausfallzeiten der Vertragszahnarztpraxis aufgrund der Einrichtung der Komponenten gem. § 2 Abs. 5 Anlage 11 BMV-Z, ▪ Einmalige Integration der Komponenten in die Praxis-IT gem. § 2 Abs. 4a und 7 Anlage 11 BMV-Z sowie ▪ Zeitlicher Aufwand, der durch die Einführung des Versichertenstammdaten-Managements in den Praxen entsteht gem. § 1 Abs. 3 Satz 2 Anlage 11 BMV-Z. Pauschale für die Implementierung der Anwendungen NFDM und eMP in die Praxis-IT gem. § 2 Abs. 4a Anlage 11 BMV-Z umfasst: ▪ das Modul NFDM inkl. Integration in die Praxis-IT, ▪ das Modul eMP inkl. Integration in die Praxis-IT, ▪ Installation der Updates inkl. Schulung sowie ▪ Ausfallzeiten der Vertragszahnarztpraxis aufgrund der Installation der Updates. Pauschale für die Implementierung der Anwendung ePA in die Praxis-IT gem. § 2 Abs. 4c Anlage 11 BMV-Z umfasst: ▪ das Modul ePA inkl. Integration in die Praxis-IT, ▪ Installation des Updates inkl. Schulung sowie ▪ Ausfallzeiten der Vertragszahnarztpraxis aufgrund der Installation des Updates. Pauschale für die Implementierung der Anwendung E-Rezept in die Praxis-IT gem. § 2 Abs. 4d Anlage 11 BMV-Z umfasst: ▪ das Modul E-Rezept inkl. Integration in die Praxis-IT, ▪ Installation des Updates inkl. Schulung sowie ▪ Ausfallzeiten der Vertragszahnarztpraxis aufgrund der Installation des Updates. Pauschale für mobiles Kartenterminal der Ausbaustufe 2 gem. § 2 Abs. 1 und 3 Anlage 11 BMV-Z bis einschließlich 4. Quartal 2019 ab 1. Quartal 2020 bis En- de 4. Quartal 2020 ab 1. Quartal 2021 vom 1. Quartal 2019 bis einschließlich 4. Quartal 2019 ab 1. Quartal 2020 ab 1. Quartal 2021 ab 1. Quartal 2021 ab 1. Quartal 2021 vom 3. Quartal 2017 bis einschließlich 4. Quartal 2018 ab 1. Quartal 2019 Höhe der Pauschale in € 435,- 535,- 595,- 230,- 460,- 60,- 900,- 150,- 130,- 100,- 350,- 356,- BEKANNTMACHUNGEN | 85
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