Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 3

IMPFPRIORISIERUNG IN VIER BUNDESLÄNDERN WERDEN ZAHNÄRZTE BEREITS GEIMPFT Nach Thüringen können sich Zahnärzte und ihre Mitarbeiter nun auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern gegen COVID-19 impfen lassen. Sie gehören laut behördlicher Entscheidung dieser Länder in die Prioritäten-Gruppe 1. In den anderen Bundesländern bleiben Zahnmediziner in der Prio-Gruppe 2 und werden somit in der nächsten Impfrunde berücksichtigt. Die Ausnahme bilden Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in Corona- Schwerpunktpraxen sowie in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind. Auch sie können bereits vorher geimpft werden.Eine Aus- nahme gibt es aber auch hier. Das hatte das Bundesgesundheits- ministerium (BMG) nach Rücksprache mit der Bundeszahnärzte- kammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) bestätigt. Demnach fallen Zahnärzte, die in Alten- und Pflegeheimen tätig sind, gemäß § 2 Nr. 2 ImpfV in die erste Prio- ritätengruppe; für Schwerpunktpraxen oder Versorgungszentren greift § 2 Nr. 4 ImpfV. Die Impfpriorisierung findet auf Länderebene statt. Die Länder orientieren sich an der Impfverordnung und an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Darüber hinaus stehen die Landeszahnärztekammern in ständigem Austausch mit den zuständigen Gesundheitsämtern und Ministerien für Arbeit und Soziales. LL Foto: Adobe Stock_Luka In Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern gehören Zahnärztinnen und Zahnärzte zur ersten Impfgruppe. Meine Software sollte flexibel genug sein, um meine zahnärztliche Zukunft und Karriere zu managen. Genau das ist CGM Z1.PRO: anfangs umfassend funktional, später individuell erweiterbar.“ ZAHNARZTSOFTWARE CGM Z1.PRO – Meine Zukunft. Mein Weg. cgm-dentalsysteme.de CGMCOM-10734_DEN_1220_RRH NACHRICHTEN | 11 zm 111, Nr. 3, 1.2.2021, (129)

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