Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 3

zm 111, Nr. 3, 1.2.2021, (132) werden“, erklärte er gegenüber den zm und fügte hinzu: „Ich fordere daher Bund, Länder und die zuständigen Selbstverwaltungsgremien im Gesundheitswesen dazu auf, die Patientensicherheit zu stärken und hier durch- zugreifen.“ Denn oft könnten Patienten nicht erken- nen, ob eine angebotene Behandlung den vorgegebenen Standards entspricht. Sie müssten deshalb besonders geschützt werden, um Gesundheitsschäden und hohe Folgekosten durch Fehlbehandlungen abzuwenden, so Schinnenburg weiter. VERBOTENE AUSÜBUNG DER ZAHNHEILKUNDE? „Die Verantwortung für zahnheilkundliche Behandlun- gen liegt [...] ausschließlich in der Verantwortung von approbierten Zahnärzten. Sie entscheiden im Einzelfall, ob Teilaufgaben vom zahnärztlichen Fachpersonal unter Aufsicht unternommen werden können”, verdeutlicht die FDP in ihrem Antrag. „Alles davon Abweichende ist eine verbotene Ausübung der Zahnheilkunde zu ge- werblichen Zwecken.” Problematisch sei, dass die sonst bei Heilbehandlungen übliche Aufsicht und Überwachung durch die Organe der Selbstverwaltungskörperschaften bei gewerblichen Anbietern nicht stattfindet, da diese nur Tätigkeiten ihrer Mitglieder verfolgen können. Fazit der FDP: „Wenn aber eine Behandlung durch die Patienten selbst und ohne Kontrolle von Kieferorthopäden oder Zahnärzten vorgenommen wird, kann die Aufsicht und Überwachung durch die Organe der Selbstverwaltungs- körperschaften nicht stattfinden.” BZÄK FÜR ÄNDERUNG DES ZAHNHEILKUNDEGESETZES Aus Sicht der BZÄK klafft eine deutliche Lücke zwischen dem gewerblichen Profitstreben der Aligner-Anbieter und den Ansprüchen des Berufsrechts. Sie begrüßt da- her den FDP-Vorstoß, diese Lücke schließen zu wollen. Denn aktuell gelten die Heilberufsgesetze rechtssyste- matisch nur für die Mitglieder der Landeszahnärzte- kammern. Da die Unternehmen – in der Regel GmbHs – derzeit nicht Kammermitglieder sind, könnten die Kam- mern auch keine Berufsaufsicht ausüben, schlussfolgert die BZÄK. Um im Interesse der Patientinnen und Patien- ten die nötige Transparenz zu schaffen und die zahn- ärztliche Unabhängigkeit zu wahren, schlägt die BZÄK daher vor, § 1 Abs. 4 ZHG neu zu formulieren, um die berufsrechtliche Aufsicht der Landeszahnärztekammern auszuweiten (siehe Kasten vorherige Seite). Damit geht sie über den FDP-Antrag hinaus. sr/ck BRANCHENRIESEN STEIGEN IN DEN ENDKUNDENMARKT EIN Es gibt Bewegung im Alignermarkt: Zum Jahreswechsel hat Dentsply Sirona den Aligner-Anbieter Byte über- nommen. Byte operiert bisher in den USA und in Australien – und verschickt Abdrucksets per Post. Durch die Transaktion erzielt Dentsply Sirona „Vorteile im wichtigen Markt für Clear Aligner und stärkt seine Bindung zu Zahnärzten und Kieferorthopäden“, teilt das Unternehmen mit. Dentsply Sirona sieht „ein erhebliches Potenzial“, den Markt für Clear-Aligner-Lösungen weiter zu erweitern. Dazu sollen zusätzliche Patienten mit Zahnärzten und Kieferorthopäden in Kontakt gebracht werden, um ihnen Zugang zu einer „qualitativ hochwertigen zahn- medizinischen Versorgung“ zu erleichtern. Dabei ist Bytes „innovatives Geschäftsmodell“ (Dentsply) ein alt- bekanntes und – zumindest in Deutschland – stark kritisiertes: Wie der deutsche Anbieter PlusDental auch verschickt das Unternehmen Abdrucksets per Post, mit denen Kunden selbst die Grundlage für ihre kosmetische kieferorthopädische Behandlung liefern. Mit dem Zukauf erweitert Dentsply Sirona seine Aktivitäten auf dem Alignermarkt um das Endkunden- geschäft. Unter den Namen „SureSmile“ bietet das Unternehmen Zahnärzten nach dem Hochladen von Patienten-Scans eine komplette Behandlungsplanung und -organisation auch komplexer Zahnfehlstellungen inklusive Alignerproduktion an. Kunden werden über das gleichlautende Webportal an teilnehmende Zahn- ärzte weitergeleitet. Eine vergleichbare Strategie der Binnenaufteilung des Markts fährt auch die Schweizer Straumann Holding AG, die sich im Juli 2020 laut Unternehmen eine „be- deutende Mehrheitsbeteiligung“ am deutschen Aligner- Start-up DrSmile – Medienberichten zufolge inklusive Option auf vollständige Übernahme – gesichert hat. Die Idee: DrSmile soll künftig Alignerprodukte für einfache Lösungen, die Eigenmarke „ClearCorrect“ Lösungen für mittlere bis komplexe Fälle anbieten. Laut Stellungnahme „begrüßt“ DrSmile den Antrag der FDP-Bundestagsfraktion. „Wir fordern schon lange eine klare Regelung für den Aligner-Markt“, schreibt das Unternehmen und betont, man sei kein „rein gewerblicher“ Anbieter, sondern operiere als Privat- klinik nach § 30 der Gewerbeordnung. Auch Markt- begleiter PlusDental unterstützt den Antrag. „Zwar bieten wir nach wie vor Abdrucksets für zu Hause an“, schreibt das Start-up, „allerdings werden auch diese Abdrücke von Zahnärzten untersucht.“ Man scheint sich einig zu sein: Die ständige Begleitung durch approbierte Zahnärzte und Kieferorthopäden ist zwingend erforderlich. mg 14 | POLITIK

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