Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 3

zm 111, Nr. 3, 1.2.2021, (143) geplante Weiterentwicklung integriert werden, so die drei Organisationen. Zum Hintergrund des Referenten- entwurfs: Im Dezember hatte das Bun- desgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf einer Ver- ordnung zur Neuregelung der ärzt- lichen Ausbildung vorgelegt. Er ent- hält Vorschläge für eine geänderte Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen (ÄApprO), mit denen ins- besondere die Vorgaben des „Master- plans Medizinstudium 2020“ umge- setzt werden sollen. Bezüglich des Verhältnisses des Medizinstudiums zum Zahnmedizinstudium sieht der Referentenentwurf Folgendes vor: Um den Universitäten die Angleichung der beiden Studiengänge zu ermög- lichen, ist eine Innovationsklausel aufgenommen worden. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, parallele Lehrveranstaltungen zunächst modell- haft zu testen, bevor dies regelhaft festgelegt wird. Eine entsprechende Regelung soll in die Approbations- ordnung für Zahnärzte und Zahnärz- tinnen aufgenommen werden. Die zahnärztlichen Organisationen sehen bei einer Angleichung der Studien- gänge Medizin und Zahnmedizin ge- mäß Innovationsklausel die Gefahr, dass die deutschlandweite Vergleich- barkeit von Studienleistungen verlo- ren ginge und schlagen deshalb eine grundsätzliche, zentrale Lösung die- ser Frage vor. Demzufolge enthält der Referenten- entwurf keine Regelungen zur paral- lelen Angleichung der Approbations- ordnung für Zahnärzte und Zahnärz- tinnen. Die bisherigen Überlegungen, die Studiengänge der Medizin und der Zahnheilkunde in der Vorklinik, in der aktuell in den ersten vier Se- mestern Grundlagenwissen vermittelt wird, anzugleichen, um parallele Lehrveranstaltungen zu ermöglichen, wurden nicht aufgegriffen, da die neue ÄApprO die Vorklinik nach bis- herigem Muster nicht mehr vorsieht. Bis zum 15. Januar waren Verbände und Institutionen zur Stellungnahme aufgerufen. Eine mündliche Anhö- rung (online) ist für den 18. Februar vorgesehen. pr KÜNFTIGE MEDIZINER- AUSBILDUNG: MEHR PRAXISNÄHE UND MEHR ALLGEMEINMEDIZIN Der Referentenentwurf sieht vor, die Medizinerausbildung künftig kompetenz- orientiert auszurichten. Hierzu soll der Nationale Kompetenzbasierte Lernziel- katalog Medizin (NKLM) in der Appro- bationsordnung verbindlich verankert werden. Die Ausbildung soll praxisnäher gestaltet werden, deswegen sollen die klinischen und die theoretischen Inhalte vom ersten Semester an und bis zum Ende der Ausbildung miteinander verknüpft und Lehrpraxen verstärkt in die ärztliche Ausbildung einbezogen werden. Ergän- zend sollen auch die ärztlichen Prüfungen praxisnah ausgestaltet werden, etwa durch die Einführung neuer Prüfungs- formate. Auch Patientensicherheit und das Öffentliche Gesundheitswesen sollen verstärkt integriert werden. Die Allgemein- medizin soll eine größere Rolle spielen durch verpflichtende Vorgaben, die vertragsärztliche Versorgung verstärkt im Praktischen Jahr (PJ) und in Prüfungen abzubilden. Quelle: Stellungnahme von BZÄK, VHZMK und DGZMK Vorschlag Synchronisierung AO/AOZ POLITIK | 25

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