Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 3

sichts dieser Zahlen, die Corona-Krise nicht zu einer tiefgreifenden Ausbil- dungskrise werden zu lassen. Beide begrüßen deshalb das Bundespro- gramm „Ausbildungsplätze sichern“ – mit den Fördermaßnahmen Ausbil- dungsprämie, Zuschuss zur Ausbil- dungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit und Übernahmeprämie –, das Ende 2020 noch nachgebessert wurde, damit Praxen und Betriebe in der Krise weiterhin ausbilden können. Denn auch 2021/2022 sei wegen der Pandemie und des damit verbunde- nen Konjunktureinbruchs Zurück- haltung der Ausbilder zu erwarten. Ziel der BZÄK sei deshalb, viele junge Menschen für den Beruf der ZFA zu begeistern, aber eben auch Zahn- ärztinnen und Zahnärzte von der Notwendigkeit der Ausbildung auch in diesen schwierigen Zeiten zu überzeugen. Die BZÄK verteidigt gegenüber der Politik die Systemrelevanz des zahn- ärztlichen Heilberufs: Gut ausgebil- dete Mitarbeiterinnen sind für die Ausübung unseres Berufs essenziell. Dass Kolleginnen und Kollegen trotz erheblicher Umsatzeinbußen die wichtige Ausbildung zur ZFA weiter- hin anbieten, ist nicht selbstverständ- lich und bedarf der ökonomischen Flankierung, die der Bund nunmehr folgerichtig bis zum Juni 2021 fort- setzt. Wer weiterhin ausbildet oder sogar neue Lehrstellen anbietet, kann Prä- mien von 2.000 beziehungsweise 3.000 Euro beantragen. Die BZÄK weist darauf hin, dass der Staat auch Zuschüsse zu den Ausbildungs- vergütungen und Übernahme- prämien zahlt, wenn Azubis aus insolventen Betrieben übernommen werden. So sollen eine „Ausbildungs- generation Corona“ und ein an- schließender Fachkräftemangel ver- hindert werden, wenn die Konjunk- tur wieder anzieht. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in den vergangenen Jahren ihren Ausbildungsbedarf möglicherweise nicht decken konnten, könnte die aktuelle Situation der BZÄK zufolge auch eine Chance sein, gut qualifi- zierte Bewerberinnen oder Bewerber zu finden. Zugleich könnten die Praxen, wenn sie die Bedingungen er- füllen, von den Zuschüssen des Staa- tes profitieren. \ AUSBILDUNGSVERORDNUNG FÜR ZFA WIRD NEU GEORDNET Bereits 2018 hatten sich die BZÄK, der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) und ver.di als Sozialpartner darauf verständigt, eine Novellierung des Berufsbildes ZFA zu prüfen. Eine Voruntersuchung legte daraufhin das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in 2020 vor: https://www.bibb.de/ tools/dapro/data/documents/pdf/eb_22325.pdf . Das mit den Sozialpartnern abgestimmte Novellierungsverfahren soll nun 2021 starten. Es wird arbeitgeberseitig durch das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB), den BFB und die BZÄK begleitet und unterstützt. Ziel ist, eine moderne Ausbildungsordnung mit weiterhin hohem Qualifikationsniveau auf den Weg zu bringen. Mit dem Inkrafttreten kann voraussichtlich zum 1. August 2022 gerechnet werden. ENDLICH DA! WIR KÖNNEN SERVICE! www.f1-dentalsysteme.de ERSTKLASSIG - DIGITAL Zentrale Nord-West Tel.: (02261) 8074-00 | E-Mail: Info@f1-dentalsysteme.de Zentrale Süd-Ost Tel.: (07231) 28018-0 | E-Mail: deutschland@f1-dentalsysteme.de PRAXIS | 33

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