Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 3

zm 111, Nr. 3, 1.2.2021, (174) 2. herausnehmbare Hybrid- versorgung auf Zähnen und Implantaten 3. herausnehmbarer, rein implantat- getragener Zahnersatz nach Im- plantation im ersten Quadranten 4. festsitzender Zahnersatz mittels Brücken von 16 auf 22 nach Insertion von vier Implantaten Therapieauswahl Mit der Patientin wurden die ver- schiedenen Behandlungsoptionen und die jeweils entstehenden Kosten, Behandlungsaufwände sowie die Vor- und Nachteile besprochen. Da die Pa- tientin jegliche Formen eines definiti- ven herausnehmbaren Zahnersatzes ablehnte, schieden die ersten drei Behandlungsoptionen aus. Die Pa- tientin entschied sich für eine fest- sitzende Versorgung mit vier weiteren Implantaten und Keramikbrücken als Suprakonstruktion. Aufgrund der Notwendigkeit einer palatinalen und vestibulären horizontalen Kiefer- kammverbreiterung in regio 15–22 wurde in diesen Regionen ein zwei- zeitiges Vorgehen gewählt. Die Sinus- bodenelevation und die Implantation in regio 16 sollten simultan durchge- führt werden. Für die provisorische Phase entschied sich die Patientin für ein heraus- nehmbares Provisorium, um zusätz- liche Kosten für ein auf provisorischen Implantaten getragenes, festsitzendes Langzeitprovisorium zu vermeiden. Die Patientin wurde vor Behand- lungsbeginn über die Tatsache aufge- klärt, dass die gewählte Versorgungs- art zu etwas längeren klinischen Kronen führt. Da dies bereits bei der vorhandenen konventionellen Ver- sorgung in regio 13–22 der Fall war, empfand die Patientin es als nicht störend. Therapie An einem Vorbereitungstermin er- folgte die Abformung der präoperativen Situation, eine Bissnahme und eine Farbbestimmung. Eine Immediat- prothese wurde vor Zahnentfernung hergestellt. Die Entfernung der Zähne 11, 13–16 und 22 erfolgte in Lokal- anästhesie. In die Alveolen wurden Kollagenkegel (PARAORB® Cone, Fa. Resorba, Nürnberg, Deutschland) ein- gebracht, die mit Nähten gesichert wurden. Ziel war es dabei, Wund- heilungsstörungen und Blutungen möglichst zu vermeiden. Die zuvor angefertigte Immediatprothese wurde eingegliedert und geringfügig an- gepasst. Sieben Tage postoperativ zeigten sich bei der Nahtentfernung reizlose Wundverhältnisse. Drei Monate nach Zahnentfernung wurden die Augmentation in regio 16–22 sowie die Insertion des Im- Abb. 5: Intraoperative Ansicht bei der Augmentation in regio 15–22: Die sich ergebenden Spalträume zwischen dem ortsständigen Knochen und den Knochenblocktransplantaten wurden mit einer Mischung aus xenogenem Knochenersatzmaterial und partikuliertem Eigenknochen aufgefüllt. Regio 16 wurde ein Implantat inseriert. Abb. 4: Intraoperative Ansicht bei der Augmentation in regio 15 bis 22 (Ansicht von vestibulär) Abb. 6: Zustand nach Wundverschluss 56 | ZAHNMEDIZIN

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