Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 3

zm 111, Nr. 3, 1.2.2021, (124) Vorgaben und Richtlinien des Gesetzgebers lösen bei den Vertrags- zahnärztinnen und -zahnärzten selten Freude aus. Allzu häufig sind damit ein Anstieg der Bürokratie so- wie zusätzlicher zeitlicher und/oder finanzieller Aufwand verbunden. Deshalb sehen wir als KZBV es als eine unserer vorrangigen Aufgaben an, vor der Verabschiedung solcher Vorgaben gestalterisch einzuwirken und unsere Spielräume maximal zu nutzen. Unser Ziel sind immer mög- lichst verständliche und bürokratie- arme Lösungen, die sich praktikabel von den Zahnärztinnen und Zahn- ärzten umsetzen lassen. Dabei kön- nen wir uns vielleicht nicht immer gegenüber dem Gesetzgeber durch- setzen, im Falle der kürzlich von der KZBV-Vertreterversammlung mehr- heitlich verabschiedeten IT-Sicher- heitsrichtlinie sind wir unserem Ziel aber sehr nahe gekommen. Mit dem sogenannten Digitale- Versorgung-Gesetz hatte der Gesetz- geber die KZBV und die KBV nach § 75b Abs. 1 Satz 1 SGB V gesetzlich verpflichtet, die IT-Sicherheitsanfor- derungen für Zahnarzt- und Arzt- praxen in einer speziellen „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärzt- lichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ verbindlich festzulegen. Nachdem eine gemeinsame Richt- linie mit der KBV aus verschiedenen Gründen nicht zustande gekommen war, hat die KZBV im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine eigene Richtlinie für Zahnarztpraxen, die speziell auf deren Situation zuge- schnitten ist, erstellt. Mit der von der KZBV erarbeiteten und jetzt verabschiedeten Fassung der IT-Sicherheitsrichtlinie, die am Tag nach Erscheinen dieses Hefts in Kraft tritt, haben wir eine solche bürokratiearme Lösung gefunden, die mit dem normalen Praxisalltag gut vereinbar ist. Es ist uns dabei gelungen, mit wenigen gezielten Anforderungen ein adäquates Sicherheitsniveau für die Praxen fest- zulegen. Entgegen der Befürchtun- gen vieler Kolleginnen und Kollegen sollte den Zahnarztpraxen eine Umsetzung der Anforderungen der IT- Sicherheitsrichtlinie ohne überbordende Vorgaben und ohne größere zusätzliche Aufwände mög- lich sein. Denn diese regelt weitest- gehend das, was auf Grundlage bisheriger Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrund- verordnung und des Bundesdaten- schutzgesetzes ohnehin bereits vor- geschrieben ist und was in den meisten Praxen auch schon berück- sichtigt wird. Ich bin davon über- zeugt, dass der messbare Aufwand zur Erfüllung der Anforderung der Richtlinie für Praxen, die bislang schon geltende Vorgaben beachten, vergleichsweise gering sein dürfte. Das Ziel des Gesetzgebers, Daten- schutz und Datensicherheit von sensiblen Patienten- und Gesund- heitsdaten in Zahnarztpraxen bestmöglich sicherzustellen, teilen wir ausdrücklich – und ich bin mir sicher, dass Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ebenso am Her- zen liegt. Allerdings müssen diese Vorgaben klar formuliert und nachvollziehbar umsetzbar sein, andernfalls laufen die Intensionen des Gesetzgebers ins Leere. Mit der vorliegenden IT-Sicherheits- richtlinie konnten wir dies verhin- dern. Daher sind die Anforderungen gezielt auf die jeweilige Praxisgröße ausgerichtet. Dabei werden beson- ders relevante sicherheitstechnische Voraussetzungen für Aufbau und Betrieb der Praxis-EDV definiert. Berücksichtigt werden auch der inzwischen obligatorische Anschluss an die Telematikinfrastruktur sowie der Einsatz mobiler Anwendungen und Geräte wie Smartphones und Tablets. Sie finden die Richtlinie am Ende dieses Hefte sowie auf der Website der KZBV. Dort können auch weitere Informationen abgerufen werden. Diese werden wir sukzessive ergän- zen, um Sie bestmöglich zu unter- stützen. Besonders hilfreich werden unter anderem ein FAQ-Katalog so- wie demnächst auch ein begleiten- der zahnarztspezifischer Leitfaden sein. Diese Broschüre wird kompakt und allgemeinverständlich über alle relevanten Aspekte der IT-Sicherheit informieren und Ihnen einen ersten „Check“ Ihrer Praxisinfrastruktur ermöglichen. Sollten sich darüber hinaus noch Fragen ergeben, werden wir und ihre KZV versuchen, diese schnellstmöglich zu klären. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist schon bewusst, dass jede zusätzliche Anforderung für die Praxen in diesen schwierigen Zeiten der Pandemie eine weitere Belastung darstellt, die trotz des erreichten Erfolgs nicht nur Beifall auslösen kann. Bleiben Sie gesund. Dr. Karl-Georg Pochhammer Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Einen Beitrag zur IT-Sicherheitsleitlinie finden Sie auf Seite 41. Foto: Darchinger Eine bürokratiearme Lösung gefunden 06 | LEITARTIKEL

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