Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 3

zm 111, Nr. 3, 1.2.2021, (186) KABINETT BESCHLIEßT ZWEITES FÜHRUNGSPOSITIONSGESETZ Mehr Frauen in die Vorstände Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum Zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) beschlossen. Mit einer Quote will der Gesetzgeber die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst weiter erhöhen und deren gleichberechtigte Teilhabe an den Führungsetagen erreichen. Inwieweit die Regelungen für die zahnärztlichen Berufsvertretungen gelten, ist noch offen. A uch in Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und Renten- und Unfall- versicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit soll eine Mindestbeteiligung von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen eingeführt werden. Das Min- destbeteiligungsgebot soll künftig für rund 155 Sozial- versicherungsträger gelten. Die Führungsetagen sollen bis spätestens zum 31. Dezember 2025 mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein, heißt es im Gesetzesentwurf. Der Entwurf geht auch auf die Freien Berufe ein. Mit Rücksicht auf deren besondere Stellung sieht er von Rege- lungen zur Beteiligung von Frauen in den Selbstverwal- tungskörperschaften der Freien Berufe ab (Bundesrechts- anwaltskammer (BRAK), Bundesnotarkammer (BNotK), Patentanwaltskammer (PAK), Wirtschaftsprüferkammer (WPK). Gleiches gilt für die Selbstverwaltungskörperschaf- ten der gewerblichen Wirtschaft (Industrie-und Handels- kammern, Handwerkskammern). Der Entwurf sieht nur Vorgaben für die Teilhabe von Frauen und Männern an Leitungsorganen der Träger der Sozialversicherung vor. Anders als zuvor noch im Referentenentwurf sind im jetzt vorliegenden Regierungs- entwurf die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV und KZBV) in der Begründung zu den Freien Berufen nicht mehr explizit genannt. Die Frage, ob die zahnärztlichen Berufsvertretungen über- haupt betroffen sind, ist derzeit noch offen. Das Gesetzes- verfahren geht jetzt weiter seinen parlamentarischen Gang. FÜR DIE FREIEN BERUFE GILT DIE REGELUNG NICHT Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam vom Bundesjustiz- ministerium und vom Bundesfamilienministerium er- arbeitet. Das Gesetz soll das das 2015 in Kraft getretene Führungspositionengesetz (FüPoG) weiterentwickeln und vorhandene Lücken schließen. Foto: AdobeStock_BERLINSTOCK 68 | POLITIK

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