Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 3

zm 111, Nr. 3, 1.2.2021, (187) Auszug aus dem Gesetzesentwurf: \ In Vorständen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit in der Regel mehr als 2.000 Beschäftigten, die mehr als drei Mitglieder haben, muss mindestens ein Mitglied eine Frau und ein Mitglied ein Mann sein. Davon werden rund 70 Unternehmen, von denen rund 30 aktuell keine Frau im Vorstand haben, betroffen sein. \ Unternehmen werden in Zukunft begründen und darüber berichten müssen, warum sie sich das Ziel setzen, null Frauen in den Vorstand zu berufen. Unternehmen, die keine Zielgröße festlegen oder keine Begründung für die Zielgröße Null angeben, können künftig effektiver sanktioniert werden. \ Ziel ist, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen im Geltungsbereich des Bundes- gleichstellungsgesetzes bis Ende 2025 zu erreichen. Nach Meinung des Netzwerks „Spitzenfrauen Gesund- heit e.V.“ weist der Entwurf zum Führungspositionen- gesetz II noch gravierende Lücken auf. Ihre Auffassung: „Quoten diskriminieren nicht, sie ermöglichen Chancen- gleichheit.“ Für Krankenkassen könne sich dank der Gesetzespläne und der dort vorgenommenen Quotenregelung etwas ändern – Frauen könnten dort künftig in den Geschäfts- führungen stärker repräsentiert sein. Für die Körperschaf- ten der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer – egal ob Vorstand oder Selbstverwaltung – drohe hin- gegen eine „totale Fehlanzeige“. Es sei denn, das Füh- rungspositionengesetz II werde dahingehend noch ge- ändert. Für Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Ver- einigungen gebe es bei diesem Gesetz keine Vorgaben für eine angemessene Beteiligung. Nach Meinung der Spit- zenfrauen Gesundheit müssten auch noch Regelungen getroffen werden, die den Besonderheiten der Freien Berufe gerecht werden. SPITZENFRAUEN SEHEN GRAVIERENDE LÜCKEN Eigentlich, so argumentiert der Verein, könnte der Bun- desgesetzgeber für mehr Frauen in den Vorständen und Vertreterversammlungen bei Kassenärztlichen und Kas- senzahnärztlichen Vereinigungen sorgen. Bisher habe er aber nichts unternommen. Für die Kammern sei der Bund nicht zuständig, sie fallen unter Landesrecht, heißt es in dem Positionspapier. In den Heilberufe-Kammergesetzen seien die Länder jedoch nicht über vorsichtige „Soll-Rege- lungen“ hinausgekommen. pr Das Netzwerk „Spitzenfrauen Gesundheit“ umfasst zahlreiche Entscheiderinnen und Stakeholder in der Gesundheitspolitik und den beteiligten Organisationen und Unternehmen. „EINE BLOßE QUOTE IST NOCH KEIN GARANT“ „Ob die Zahnärztekammern vom Zweiten Führungspositionen- gesetz betroffen sind, ist derzeit unklar – der Gesetzesweg wird ja noch weiter beschritten. Was mich persönlich betrifft: Ich bin gegen eine Quote. Gerade in unseren zahnärztlichen Kammergremien ist es wichtig, dass wir die Legitimation von der Basis erhalten, um die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen zu vertreten. Eine bloße Quote ist noch kein Garant dafür, dass der notwendige Rückhalt von der Basis erfolgt. Meine Hoffnung für die Zukunft: Ein gesellschaftlicher Wan- del, bei dem Frauen die gleichen Chancen für Spitzenämter erhalten wie Männer – auch ohne Quote.“ Dr. Lea Laubenthal, Vizepräsidentin der Ärztekammer des Saarlandes und Vorsitzende der Abteilung Zahnärzte, Vorsitzende des BZÄK-Ausschusses Beruflicher Nachwuchs, Familie und Praxismanagement „DIE SITUATION IST NICHT FISCH UND NICHT FLEISCH“ „Ob die KZBV und die KZVen vom Zweiten Führungspositionen- gesetz betroffen sind, steht derzeit völlig offen. Die Situation ist ungewiss – nicht Fisch und nicht Fleisch. Ich baue aber darauf, dass unser Berufsstand selbst aktiv wird und Zahnärztinnen den Weg in unseren Führungsgremien durch entsprechende Maßnahmen ebnet. Im Moment geht es mir zwar noch etwas zu langsam, aber man merkt bei dem/der einen oder anderen Verantwortlichen doch, dass sich etwas bewegt.“ Dr. Ute Maier, Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Baden-Württemberg und Leiterin der AG Frauenförderung der KZBV Foto: Privat Foto: KZV Baden-Württemberg POLITIK | 69

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