Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 3

23. ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM BMV-Z Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), K. d. ö. R., Köln und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), K. d. ö. R., Berlin vereinbaren Folgendes: Änderung der Vereinbarung über das Antrags- und Genehmigungs- verfahren sowie das Gutachterwesen bei implantologischen Leistungen (Anlage 7 BMV-Z), zuletzt geändert am 18.12.2019 mit Wirkung ab dem 01.01.2020, Änderung der Gebühren gem. Buchstabe C, Ziffer 1 Satz 1 1. Die Gutachter- und die Obergutachtergebühren im Bereich Implantologie werden für das Jahr 2021 um 2,53 % erhöht. 2. Die Gutachter- und die Obergutachtergebühren im Bereich Implantologie betragen ab dem 01.01.2021 Gutachten ohne Untersuchung des Patienten 109,42 EUR Gutachten mit Untersuchung des Patienten 137,85 EUR Obergutachten ohne Untersuchung des Patienten 233,06 EUR Obergutachten mit Untersuchung des Patienten 261,48 EUR 3. Diese Beträge sind bei allen Gutachten und Obergutachten anzusetzen, die ab dem 01.01.2021 erstellt werden. 4. Diese Vereinbarung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Köln, Berlin 11.01.2021 Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe tagt am 11. Juni 2021 um 14.00 Uhr s.t. in der Stadthalle Gütersloh, Friedrichstraße 10, 33330 Gütersloh. Die Sitzung ist gemäß § 6 (2) der Satzung für Kammerangehörige öffentlich. Jost Rieckesmann, Präsident BEKANNTMACHUNGEN | 93 zm 111, Nr. 3, 1.2.2021, (211)

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=