Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 4
zm 111, Nr. 4, 16.2.2021, (250) eine Rolle spielen – wie zum Beispiel Tabak- und Alkoholabusus, zu viel Zucker oder schlechte Hygiene. Laut Resolution besteht damit die Notwendigkeit, Mundgesundheits- strategien in allgemeine politische Präventionsstrategien zu integrieren. Nicht zuletzt habe auch die COVID-19-Pandemie in vielen Län- dern zu einer Verschlechterung der nationalen Gesundheitsdienste geführt. Die WHO berichtet von 77 Prozent der Länder weltweit, die hier Störungen melden. DIE LÄNDER SOLLEN JETZT STRATEGIEN ERARBEITEN Deshalb fordert der Exekutivrat die Mitgliedstaaten der WHO weltweit dazu auf, entsprechende Gegen- maßnahmen in ihren Ländern ein- zuleiten. Die Versorgung der Zahn- und Mundgesundheit sollte als wesentlicher Teil der allgemeinen Gesundheitsdienste eines Landes integriert werden. Und auch die Öffentlichkeit sollte für die Belange der Mundgesundheit aufgeklärt und sensibilisiert werden. Die Länder sind aufgerufen, Richt- linien, Strategien und Projekte für die Mundgesundheit zu erarbeiten. Diese sollten Bestandteil der geplanten „Vision 2030“ der FDI werden. Als wichtig erachtet der Exekutivrat eine sektorenübergreifende Zusammen- arbeit in Schlüsselbereichen wie Schulen, Gemeinden oder Arbeits- plätzen. Auch die Förderung eines gesunden Lebensstils gehört dazu. Ferner sollten auch Gesundheits- berufe dazu befähigt werden, mög- liche Fälle von Vernachlässigung der Mundgesundheit aufzudecken und an die zuständigen Behörden ihres Landes weiterzugeben. BIS 2030 WILL DIE WHO MESSBARE ZIELE ERREICHEN Vorgesehen ist, dass die World Health Assembly (Weltgesundheitsversamm- lung) im Mai dieses Jahres die Reso- lution verabschiedet und der WHO damit ein Mandat gibt, bis 2022 eine Strategie zur Förderung der Mund- gesundheit weltweit zu entwickeln und diese in ein Arbeitsprogramm umzusetzen, das bis 2023 wirksam werden soll – mit messbaren Zielen, die bis 2030 erreicht werden sollen. Dies soll schließlich zu einer Mund- gesundheitsagenda führen, die voll- ständig in die WHO-Programme zu nicht übertragbaren Krankheiten (Non Communicable Diseases, NCD) und zur umfassenden Gesundheits- versorgung (Universal Health Coverage, UHC) eingebettet werden soll. pr REFORMDEBATTE IN DER WHO Seit mehreren Jahren fordern verschiedene Seiten eine Reform der Strukturen der Weltgesundheits- organisation (WHO). Kritisiert werden unter anderem die Finanzierung, ein ungenügendes Mitspracherecht bei Entscheidungen und eine mangelhafte Transparenz. Die Corona-Pandemie hat zu weiterer Kritik an der Krisen- reaktion der WHO und an ihrer Abhängigkeit von großen Geldgebern wie China geführt. Unter Vorsitz der deutschen Rats- präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 hatte die Europäische Union ein gemeinsames Vorgehen bei der Reformierung der WHO beschlossen und in einer Agenda bekräftigt. Als Schwachstellen arbeiteten die EU- Länder heraus, dass die Möglichkeiten der WHO im bestehenden Rahmen nur sehr beschränkt sind. Sie schlagen vor, dass die WHO weitere Partnerschaften eingehen, ihre normative und wissen- schaftliche Arbeit ausbauen, die technische Ausstattung verbessern und die Arbeit mehr an Transparenz und Effektivität ausrichten soll. So sollten das Europäische Zentrum für die Prä- vention und die Kontrolle von Krank- heiten (ECDC) und die WHO wesent- lich stärker als bisher kooperieren und ein neues Ampel-Alarmsystem für internationale Gesundheitsgefahren eingerichtet werden. Auch die USA hatten im September 2020 Vorschläge zur Reform der WHO mit derselben Stoßrichtung vorgelegt. Die Budgetstruktur sollte sich ändern, die Berichterstattung sowie die internationale Koordination verbessert werden und die WHO-Mit- gliedsländer sollten mehr Mitsprache- rechte erhalten. BZÄK-PRÄSIDENT DR. PETER ENGEL „DIE RESOLUTION SPIEGELT EIN UMDENKEN WIDER“ „Aus Sicht der Bundeszahnärzte- kammer ist die WHO-Resolution des Exekutivrats in der Geschichte der Mundgesundheit in der Tat ein – wie Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus, betont – wegweisender Meilenstein. Nachdem die Mund- gesundheit in dem weltweiten Gremium über Jahrzehnte hinweg nur eine geringe gesundheitspolitische Priorität hatte, spiegelt die aktuelle Resolution ein Umdenken wider. Mit ihrem Vorstoß erkennt die Weltgesundheits- organisation die Mundgesundheit als einen wesentlichen und untrennbaren Bestandteil der Allgemeingesundheit an. Strategien zur Gesundheits- förderung können einen wesentlichen Beitrag liefern, um nichtübertragbare chronische Krankheiten zu verhindern. Und die wesentlichen nichtübertragba- ren Erkrankungen in der Zahnmedizin sind Zahnkaries und Parodontal- erkrankungen.“ Foto: axentis.de / Lopata 20 | POLITIK
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