Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 4

Wir sehen keinen echten Grund, diese Organisationen außen vor zu lassen, da die Idee der Selbstverwaltung da- rauf basiert, dass komplexe Entschei- dungen diejenigen treffen, die davon betroffen und damit fachlich kompe- tent sind. Sie erfüllen also Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge und werden zum überwiegenden Teil aus den Finanzmitteln finanziert, die über das Solidarsystem aufgebracht werden. Das Grundgesetz nimmt den Staat in die Pflicht, für Gleichberech- tigung zu sorgen – also sollten auch in den Selbstverwaltungskörperschaf- ten unterschiedliche Perspektiven und Interessen in ausreichendem Maße vertreten sein , damit vielfältige Ent- scheidungen getroffen werden kön- nen. Manchmal hilft eine Quote auch sehr, das durchzusetzen, was sich viele Organisationen ohnehin vorgenommen haben, aber gegen die Macht der Gewohnheit bisher nicht wirklich umsetzen konnten. Für die Zahnärztinnen heißt das beispielsweise, dass es für die Kassenzahnärztlichen Vereini- gungen keine Vorgaben für eine angemessene Beteiligung von Frauen gibt. Müssten nicht auch hier Regelungen getroffen werden? Klare Antwort: Ja! Von einer Skala von 1 bis 6: Welche Note erhält der Entwurf? Wir möchten die Arbeit des Gesetz- gebers nicht benoten, sondern freuen uns, dass nun konkrete Schritte ge- gangen werden und unsere Arbeit und die der vielen anderen Organisa- tionen, die sich für die Durchsetzung der Rechte der Frauen einsetzen, Wirkung zeigt. \ Das Gespräch führte Claudia Kluckhuhn. DIE NEUSTENTRENDS AUF EINEN BLICK! www.zm-online.de/ trends21 NEUGIERIG? POLITIK | 23

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