Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 5
zm 111, Nr. 5, 1.3.2021, (398) DAS ELEKTRONISCHE PATIENTENDOSSIER IN DER SCHWEIZ Nicht so gut wie Ricola Auch die Schweiz bringt eine elektronische Patientenakte an den Start: das elektronische Patientendossier (EPD) – für Krankenhäuser verpflichtend, für Ärzte und Patienten nicht. Das Projekt schlägt allerdings nicht so durch wie das Kräuterbonbon: Die Einführung zieht sich, bisher sind erst zwei regionale Dossiers eingerichtet, lange war nur eine Desktop-Version angedacht. Und wann das Projekt zum Abschluss kommt, weiß keiner. K rankenhäuser, Reha-Kliniken und stationäre Psychiatrien müssen sich innerhalb von drei Jahren einer zertifizierten Stamm- gemeinschaft anschließen, die das Dossier betreibt und unterstützt. So sieht es das Schweizer Bundesgesetz über das EPD vor, dessen gesetzte Ein- führungsfrist zum 15. April 2020 frei- lich nicht einzuhalten war. Stammgemeinschaften sind Zusam- menschlüsse von mehreren – meist regionalen – Leistungserbringern. Oft werden sie im Kanton (manchmal aber auch kantonübergreifend) von den jeweiligen Krankenhäusern gebildet. Bisher gibt es nur eine einzige landes- weite Stammgemeinschaft: Abilis – die nationale, interprofessionelle und vom Bund zertifizierte Stamm- gemeinschaft der Apotheker. Aber zurück zur Einführung: Mit einer Verzögerung von acht Monaten ging schließlich im Dezember 2020 im Kanton Aargau das erste EPD namens „emedo“ an den Start: Das Dossier soll bis Ende März 2021 in allen Aargauer Akutspitälern, Reha- Kliniken und Psychiatrien ausgerollt werden, um dann auch Pflegeinsti- tutionen, Arztpraxen und Apotheken einzubeziehen. Inzwischen ist eine weitere Stammge- meinschaft zertifiziert: die Gemein- schaft Südost mit dem EPD „eSANITA“ in Graubünden. Sieben weitere An- bieter befinden sich derzeit im kom- plexen Zertifizierungsverfahren, das von zwei privaten, darauf spezialisier- ten Firmen durchgeführt wird. Sie können einer Stammgemeinschaft erst dann ein Zertifikat ausstellen, wenn sie selber von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS als EPD- Zertifizierungsstelle anerkannt sind. Die Zertifizierungsverfahren laufen in allen Regionen der Schweiz. Die Interoperabilität der verschiedenen Systeme ist durch einheitliche gesetz- liche Vorgaben des Bundes gegeben. PATIENTEN KÖNNEN ANBIETER FREI WÄHLEN Die Nutzung des Patientendossiers ist in der Schweiz freiwillig, Patienten können ihren Anbieter frei wählen. Für die Krankenhäuser ist die EPD- Anbindung dagegen verpflichtend, niedergelassene Ärzte oder Apotheker wiederum können selbst entschei- den, ob sie mitmachen oder nicht. Derzeit bezweifelt der Aargauische Ärzteverband allerdings den Nutzen: Foto: AdobeStock_Alex
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