Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 6

zm 111, Nr. 6, 16.3.2021, (456) B undesweit wurden aus 15.100 Vertragszahnarzt- praxen, die die Kriterien der Qualitätsbeurteilungs- Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Über- kappung erfüllen, per Zufall 460 für eine Prüfung der Qualität der Überkappungsmaßnahmen ermittelt. Der Bericht der KZBV enthält neben den detaillierten Er- gebnissen der Qualitätsprüfungen auch Informationen zur Methodik der Prüfung sowie der Einzel- und Gesamt- bewertung. In der Auswertung der insgesamt 4.490 einzelnen Be- handlungsfälle wurden in 71 Prozent der Fälle keine Auffälligkeiten festgestellt, die Qualitätskriterien waren erfüllt (Kategorie a). In neun Prozent der Fälle gab es ge- ringe Auffälligkeiten (Kategorie b), in 20 Prozent der Fälle fanden sich erhebliche Auffälligkeiten (Kategorie c). Die Bewertung der einzelnen Behandlungsfälle einer Praxis führen in Summe zur Gesamtbewertung der Praxis. EINE AUSBAUFÄHIGE BASIS In der Gesamtbewertung konnten in 27 Prozent der Pra- xen die Qualitätskriterien (Kategorie A) eingehalten wer- den. Geringe beziehungsweise erhebliche Auffälligkeiten (Kategorien B und C) stellten die Prüfer in 39 Prozent beziehungsweise 34 Prozent der Praxen fest. Durch eine strenge Bewertungssystematik können allerdings wenige „schlechte“ Bewertungen der einzelnen Behandlungsfälle schnell zu einer „schlechten“ Gesamtbewertung führen. „Eine Überkappung ist ein spezielles Verfahren im Rahmen der Füllungstherapie von Zähnen. Es soll bewirken, dass der Zahnnerv vital und so langfristig erhalten bleibt.“ Die KZBV sieht hier Verbesserungspotenzial. Da jedoch noch keine Vergleichsdaten aus Vorjahren vorliegen, werde zu diesem Zeitpunkt nur die Ausgangslage dargestellt, heißt es in dem Bericht. Ziel der kommenden Jahre werde sein, die Anteile der B- und C-Bewertungen deutlich zu verringern, beispielsweise durch Informations- und Fort- bildungsveranstaltungen. Maßnahmen waren nach der Übergangsregelung laut Richtlinie im ersten Prüfjahr nicht zu treffen. JETZT KANN MAN DIE QUALITÄT STEIGERN Ähnlich ordnet der G-BA diese Zahlen als „ausbaufähige Basis für steigende Qualität“ ein. Ohne die gute Mitwir- kung der Praxen hätte das erstmalige Erheben der Zahlen aus den Dokumentationen von 2018 sicherlich nicht ge- klappt, teilt der G-BA mit. Denn das Zeitfenster zwischen dem Inkrafttreten der Verfahrensregelungen und der Um- setzung für die KZVen und die KZBV sei vergleichsweise eng gewesen. pr Die Kategorien für die Einzelfälle werden laut Richtlinie mit a, b, c bezeichnet, die Kategorien für die Gesamtbewertung dagegen mit den Großbuchstaben A, B, C. Foto: AdobeStock_Inga BERICHT DER KZBV ÜBER ZAHNÄRZTLICHE QUALITÄTSPRÜFUNGEN Das Potenzial ist da Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den ersten Bericht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) über zahnärztliche Qualitätsprüfungen veröffent- licht. Geprüft wurde die korrekte Indikationsstellung von direkten und indirekten Überkappungsmaßnahmen, bei der mindestens eine Folgeleistung am selben Zahn notwendig war. 10 | POLITIK

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=