Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 6

zm 111, Nr. 6, 16.3.2021, (492) LEITLINIEN – QUALITÄTSSTUFEN, EMPFEHLUNGSGRADE UND KONSENSSTÄRKE Leitlinien stellen eine Zusammenstellung von klinischen Empfehlungen – keineswegs aber mit dem Charakter einer Verordnung oder Vorschrift – dar, die auf verschiedenen Qualitätsebenen erstellt werden können. Die hier dargestellte Leitlinie wurde auf dem höchsten international anerkannten Niveau – der Kombination von Literaturrecherche und dem klinischen Sach- verstand einer repräsentativen Leitliniengruppe im S3-Format – erstellt. EBENE S3 S2e S2k S1 BESCHREIBUNG Evidenz- und Konsens- basierte Leitlinie Evidenz-basierte Leitlinie Konsensus-basierte Leitlinie Empfehlungen einer Gruppe von Experten EIGENSCHAFTEN Systematische Literaturrecherche – Selektion, Bewertung und Synthese der verfügbaren Evidenz und Repräsentative Leitliniengrupp e mit Vertretern aller betroffenen Gruppierungen; formeller Konsens- prozess Systematische Literaturrecherche – Selektion, Bewertung und Synthese der verfügbaren Evidenz Repräsentative Leitliniengruppe mit Vertretern aller betroffenen Gruppierungen; formeller Konsensprozess Informeller Prozess und Konsensfindung Die Leitliniengruppe analysiert bei einer S3-Leitlinie die vorhandene wissenschaftliche Literatur und erstellt auf ihrer Basis Empfehlungen. Die Empfehlungen folgen einer besonderen Nomenklatur: EMPFEHLUNGS- GRAD A B 0 BESCHREIBUNG Starke Empfehlung Empfehlung Offene Empfehlung SYNTAX soll (  ) / soll nicht ( ↓↓ ) sollte (  ) / sollte nicht ( ↓ ) kann erwogen werden / kann verzichtet werden ( ↔ ) aus Kieferorthopädie, Prothetik und Implantologie erarbeitet. Diese euro- päische Leitlinie zur Stadium-IV- Parodontitis wird dann von der DG PARO in ähnlicher Weise wie die derzeit vorliegende Leitlinie für die Stadien I bis III auf die Situation in Deutschland „adolopiert“ werden. Zusammengefasst stellen die neue EFP-Leitlinie und die deutsche „ado- lopierte“ Bearbeitung einen großen Wurf dar – gemeinsam mit der neuen, strukturierten und wissen- schaftlich gut untermauerten Klassi- fikation soll eine deutlich indivi- duellere und gezieltere Therapie auf höchstem Evidenzniveau ermöglicht werden. Ab dem 1. Juli 2021 wird voraus- sichtlich die neue Richtlinie des Ge- meinsamen Bundesausschusses zur systematischen Behandlung von Pa- rodontitis und anderen Parodontal- erkrankungen (PAR-Richtlinie) in Kraft treten. Mit dieser Richtlinie werden Inkonsistenzen der bisher bestehenden Regelungen in der Be- handlungs-Richtlinie beseitigt. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf das zahnärztliche Gespräch ge- legt, das unverzichtbar ist, wenn eine Verhaltensbeeinflussung der Patien- ten erreicht werden soll. Außerdem wurde am Übergang von der nicht- chirurgischen Therapie (Stufe 2) zur chirurgischen Therapie (Stufe 3) die Überprüfung des parodontalen Be- funds eingeführt – diese Überprüfung liefert die Entscheidungsgrundlage dafür, ob chirurgisch weitertherapiert werden muss. Schließlich wurde die Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) – also das Element, das eine langfristige Stabilität des Behand- lungsergebnisses erst ermöglicht – zumindest für zwei Jahre in die vertragszahnärztliche Versorgung ein- geführt. Die Häufigkeit der UPT- Sitzungen richtet sich nach der Pro- gressionsrate (Grad A, B, C) und führt so ein Element individualisierter Zahnmedizin in die vertragszahnärzt- liche Versorgung ein. So erlaubt die neue PAR-Richtlinie im Wesentlichen die Umsetzung parodontaler Thera- pie auf der Basis international aner- kannter wissenschaftlicher Standards und entsprechend dieser Leitlinie. \ Quelle: DG PARO 46 | ZAHNMEDIZIN

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