Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 6

FINANZGERICHT KÖLN PREISGELD FÜR DISSERTATION IST EINKOMMENSTEUERPFLICHTIG Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass das Preisgeld für eine Dissertation, die eine wissenschaftliche Mitarbeiterin im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses von ihrer – ehemaligen – Hochschule erhält, als Arbeitslohn zu versteuern ist. Der konkrete Fall: Eine Doktorandin erstellte während ihrer Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Institut einer Universität ihre Dissertation. Sie erhielt dafür ein Preisgeld, das von einem Unternehmen gesponsert und von der Universität vergeben wurde. Bei ihrer Steuererklärung ließ sie das Preisgeld unberücksichtigt. Die Druckkosten ihrer Dissertation machte sie hingegen bei den Einkünften aus nichtselbst- ständiger Arbeit als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt versteuerte das Preisgeld daraufhin als Arbeitslohn. Dagegen wandte sich die Klägerin an das Gericht, weil sie das Preisgeld als nicht durch ihr Dienstverhältnis veranlasst ansah. Nach Auffassung der Richter hatte das Finanzamt das Preisgeld jedoch zu Recht als Arbeitslohn versteuert, weil die Auszahlung durch die wissenschaftliche Tätigkeit der Klägerin an der Universität veranlasst worden war. Der Frau sei ihm Rahmen ihrer Anstellung die Möglichkeit zur Anfertigung der Dissertation eingeräumt worden. Die Dissertation verbessere zudem die Chancen der Klägerin auf dem Arbeitsmarkt und der später erzielbaren Einkünfte. Im Übrigen habe die Klägerin ihre Dissertation ihren aktuellen und zukünftigen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zugeordnet, da sie die Druckkosten im Streitjahr als Werbungskosten geltend gemacht habe. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die zugelassene Revision beim Bundesfinanzhof wurde von der Klägerin nicht eingelegt. Finanzgericht Köln Az.: 1 K 1309/18 Urteil vom 18. Februar 2020 ZAHNÄRZTEKAMMER NIEDERSACHSEN VERLUST VON MITGLIEDSAUSWEISEN Folgende Ausweise wurden verloren, gestohlen beziehungsweise nicht zurückgegeben und werden für ungültig erklärt: Nr. 2084 von Ulrich Meyer Nr. 10211 von Mostafa Anang Nr. 5905 von Dr. Bertram Schultke Nr. 9149 von Dr. Christine Rybcynski Hannover, den 26.02.2021 zm 111, Nr. 6, 16.3.2021, (505) NACHRICHTEN /BEKANNTMACHUNGEN | 59

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=