Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 7
zm 111, Nr. 7, 1.4.2021, (564) BGH PRÜFT NEUTRALITÄT DES PORTALS JAMEDA UNTER DER LUPE Zum Beitrag „Kommentar von Rechtsanwältin Dr. Frauke Schmid-Petersen zu jameda: Ein bedeutender Schritt zur Sicherstellung der Transparenz“, zm 5/2021, S. 10. Endlich bewegt sich die Auseinandersetzung um jameda vorwärts Richtung BGH, denn die alles entscheidende Neutralitätsfrage des Portals ist nach wie vor ungeklärt und alle bisherigen Urteile bei den OLGs unterliegen einem Neutralitätsvorbehalt. Wie der Artikel zeigt, leistet dabei die Kölner Kanzlei Höcker und insbesondere die Rechtsanwältin Schmid-Petersen einen hervorragenden Beitrag. Bisher konnte sich jameda durch einen Relaunch nach diversen OLG-Urteilen aus der Affäre ziehen. Das könnte sich bald ändern, denn der BGH wird sich dieses Jahr mit der Neutralität des Portals befassen. Bei der Frage, ob jameda neutral am Markt operiert, werden hoffentlich auch mögliche verdeckte Vorteile wie das Aufbessern von Bewertungsdurchschnitten zugunsten zahlender Kunden – und damit auf Kosten der zwangsgelisteten Kollegen – zur Sprache kommen. Ein Radiofeature des Südwestrundfunks (SWR 2) von Februar 2021 berichtet von einem Plastischen Chirurgen, dessen jameda-Bewertung bis zum Entzug seiner Approbation mit der Bestnote 1,0 angegeben war. Schlechte Bewertungen des jameda-Kunden, der zahlreiche Patientinnen bei Brust- und Nasenoperationen geschädigt hatte, wurden vom Portal reihenweise gelöscht. In der gleichen Sendung berichtete der Berliner MKG-Chirurg Udo Schwarzott, wie einfach er als jameda-Testkunde schlechte Bewertungen löschen lassen konnte: Ein kurzer Anruf bei der jameda-Kundenbetreuung genügte. Als der Chirurg nach der kostenfreien Testphase keinen Vertrag bei jameda abschloss, fiel diese Möglichkeit weg und es wurde plötzlich sehr schwierig, negative Bewer- tungen löschen zu lassen. Vor diesem Hintergrund wirken jamedas gebetsmühlenartig vorgetragene Beteuerungen, man behandele alle Ärzte gleich, wenig glaubwürdig. jameda könnte den Vorwurf der Bevorzugung zahlender Kunden wenigstens teilweise entkräften, indem bei allen Ärzten nachprüfbar die Zahl der gelöschten Negativbewertungen angegeben würde. Eine Herausgabe dieser Daten lehnte das Portal jedoch auf Nachfrage der SWR-Journalistin ab. Der BGH wird jedenfalls bald die Möglichkeit haben, dem Web-Auftritt eines Portals ein Ende zu bereiten, dessen Geschäftsmodell geeignet ist, Patienten zu täuschen und unsere Kollegen nach dem Motto „Wer zahlt gewinnt“ zu korrumpieren. Mein Hörfunktipp: das Radiofeature „Faules Lob im Netz“, beim SWR und in zahlreichen Audiotheken im Internet abrufbar. Dr. Peter Gorenflos, Berlin VIDEOSPRECHSTUNDEN FEHLENDE DIGITALE EMPATHIE? Zum Leitartikel „Mehr sinnvoll möglich als gedacht“, zm 5/2021, S. 6. Sehr geehrter Herr Hendges, mit großem Dank an die KZBV und die BZÄK für Ihre Bemühungen, wäh- rend der (leider noch andauernden) Pandemie im vergangenen und in diesem Jahr für die Geltendmachung der Systemrelevanz unseres Berufs- standes und der Gleichberechtigung der Zahnärzteschaft gegenüber ärztlichen Kollegen. Nun auch Dank für das Erkämpfen der Möglichkeit einer abrechnungsfähigen Video- sprechstunde. Sie haben recht, neue Wege müssen eingeschlagen werden, denn die Welt wird immer weiter digitalisiert und wir sind ein Teil davon. Diese Position stellt in der Tat eine wichtige und erweiterte Möglich- keit der Patientenbetreuung während dieser schwierigen Zeit dar und ist vielleicht eine größere Hilfe für unsere betagten Patienten, als wir es uns überhaupt vorstellen können. Dennoch möchte ich Bezug nehmen auf Ihre Verwunderung für die Zurück- haltung der Kollegen, davon auch Gebrauch zu machen. Als wichtigen Vorteil führen Sie den „Verzicht auf unmittelbaren Kontakt von Behandler und Patient“ an, der in der Pandemie zweifelsfrei seine Berechtigung findet. Aber vielleicht steckt hinter unserer Zurückhaltung gerade eben die Angst, dass die „fehlende digitale Empathie“ das Arzt-Patienten-Verhältnis auf Dauer verändern könnte. Asoudeh Parish, Berlin 10 | LESERFORUM
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