Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 7

zm 111, Nr. 7, 1.4.2021, (574) KASSENZAHNÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Vertragszahnärzte erhalten 275 Millionen Euro Pandemiezuschlag Die Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte bekommen einen einmaligen „Pandemiezuschlag“ in Höhe von insgesamt 275 Millionen Euro. Das hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) ausgehandelt. D ie bundesmantelvertragliche Regelung tritt bereits zum 1. April 2021 in Kraft. Die Krankenkassen zahlen den „Pandemie- zuschlag“ an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KZVen) in zwei Raten am 1. Juli und am 1. Oktober 2021. Die Einmalzahlung soll die Mehr- kosten, die während der Corona-Pan- demie entstanden sind, ausgleichen. Der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer zeigte sich mit der Vereinbarung, die am 19. März von den Bundesmanteltarifpartnern unter- zeichnet worden war, hochzufrieden: „Mit der vorliegenden Vereinbarung ist es uns gelungen, für die Vertrags- zahnärzte zusätzlich einen unmittel- baren finanziellen Ausgleich für die besonderen Aufwände während der Pandemie zu erreichen. Damit haben die gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitverantwortung für die Bewältigung der Lasten der Pandemie auch im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung anerkannt.“ LEISTUNGEN DER ZAHNÄRZTE WERDEN ANERKANNT Dass Zustandekommen der Verein- barung mit den Krankenkassen, habe einmal mehr bewiesen, dass die Selbst- verwaltung leistungsfähig sei und sich Beharrlichkeit in den Verhandlungen letztlich auszahle. Denn es sei immer klar gewesen, dass die Mitverantwor- tung der Krankenkassen für die Mehr- kosten nicht zu negieren sei. Eßer erklärte weiter, dass mit den neuen im Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) verankerten gesetzlichen Rege- lungen – die zum einen sicherstellen, dass der pandemiebedingte Morbidi- tätsrückgang nicht zu einer Verzerrung der zahnärztlichen Honorare führen wird, und zum anderen für die Jahre 2021 und 2022 vollständige Budget- freiheit gewähren – günstigere Rah- menbedingungen geschaffen worden sind und dass mit dem nun verein- barten „Pandemiezuschlag“ die heraus- ragenden Leistungen der Zahnärzte- schaft während der Pandemie aner- kannt und die vertragszahnärztliche Versorgung ein Stück weit krisen- sicherer gemacht worden seien. Die KZVen werden die von den ein- zelnen Krankenkassen gezahlten Be- träge nach einem von der KZBV vor- gegebenen bundeseinheitlichen Ver- teilungsschlüssel an die Zahnärzte- schaft auszahlen. Die Verteilung wird auf der Basis eines Verteilungsschlüs- sels nach Praxisgrößen erfolgen, der sich an der Zahl der Behandler orien- tiert. Zu den genauen Einzelheiten, insbesondere zur exakten Höhe des Zahlbetrags wie zum Auszahlungs- zeitpunkt, werden die KZVen die Praxen gesondert informieren. 5.000 EURO UND MEHR JE EINZELPRAXIS Eßer rechnet aber mit einer Höhe von „5.000 Euro und mehr je Einzel- praxis“ und einem Auszahlungszeit- punkt in der zweiten Jahreshälfte. Aus- geschlossen sind allerdings Doppel- finanzierungen. Dort, wo bereits auf- grund von Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und KZVen Ausgleichs- leistungen für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2021 gezahlt wurden beziehungsweise wer- den, werden diese angerechnet. sr HINWEIS Die zwischen der Kassenzahnärztli- chen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband getroffene Ver- einbarung zum Pandemiezuschlag können Sie in der zm 8/2021, die am 16. April erscheint, unter Bekanntma- chungen im Wortlaut lesen. Adobe Stock_mad_production Der Pandemiezuschlag soll die Mehrkosten, die den Praxen während der Corona-Pandemie entstanden sind, ein Stück weit ausgleichen. 20 | POLITIK

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=