Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 7

zm 111, Nr. 7, 1.4.2021, (560) Vor gut einem Jahr verhängte die Bundesregierung den ersten Lock- down. Damals wussten viele Kolle- ginnen und Kollegen nicht, wie sie wirtschaftlich durchhalten sollten: stark zurückgehende Patientenkon- takte und wegbrechende Einnahmen bei weiterlaufenden Kosten und Kre- diten sowie maximal verunsicherte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Pandemie stellte eine existenzielle Bedrohung für die Praxen und den Fortbestand vertragszahnärztlicher Versorgungsstrukturen dar. Vor dem Hintergrund dieser Situation hat uns die brüske Ablehnung von Teilen der Regierungskoalition, uns Zahnärzten einen Schutzschirm zu gewähren, hart getroffen. Denn anders als von Bundesgesundheits- minister Jens Spahn (CDU) zu Ostern 2020 angekündigt, setzte der Bundesfinanzminister (SPD) am Ende bekanntlich durch, dass Zahn- ärzte keine wirkliche Unterstützung erhalten sollten. Im Unterschied zur Ärzteschaft wurden wir mit einem als Liquiditätshilfe bezeichneten Kredit abgespeist, der voll umfänglich zurückzuzahlen ist. Ungeachtet dieser Enttäuschung haben wir Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte selbstverständlich auch – und gerade – in dieser Krise unsere Verlässlichkeit unter Beweis gestellt. Die Praxen haben die zahn- medizinische Versorgung vorbildlich wohnortnah aufrechterhalten, in einem Kraftakt die Behandlung infizierter und unter Quarantäne stehender Patienten bewältigt und nebenbei eindrucksvoll demonstriert, „wie Hygiene in Corona-Zeiten geht“. Wir haben erneut bewiesen: Auf uns ist Verlass, auch – und besonders – in Krisenzeiten! Für uns als KZBV-Vorstand stand indes von Anfang an fest, dass wir es unter gar keinen Umständen bei dieser sogenannten Liquiditätshilfe belassen werden. Immer wieder haben wir deutlich gemacht, dass die Lasten der Pandemie nicht allein auf den Schultern von uns Zahn- ärzten abgeladen werden dürfen. Staat und Krankenkassen tragen eine Mitverantwortung für den Erhalt funktionierender Versorgungs- strukturen. Mit dem Versorgungs- verbesserungsgesetz (GPVG) ist es uns zwar erfreulicherweise gelungen, gesetzliche Regelungen zu verankern, die sicherstellen, dass der pandemie- bedingte Morbiditätsrückgang nicht zu einer Verzerrung der zahnärztlichen Honorare führen wird, und dass für die Jahre 2021 und 2022 vollständige Budgetfreiheit garantiert ist, womit zu erwartende Nachholeffekte nicht zulasten der Zahnärzte gehen werden. Eine unmittelbar finanzwirksame Regelung war aber mit dem Gesetz- geber nicht zu machen. Doch dabei haben wir es nicht be- lassen. In den Gesprächen mit den Kostenträgern haben wir weiterhin darauf insistiert, dass die Vertrags- zahnärzteschaft über die gesetzlichen Regelungen hinaus einen finanziellen Ausgleich für die besonderen Auf- wände während der Pandemie von den Krankenkassen erhält. Unsere Beharrlichkeit trägt jetzt Früchte: Der Vorstand der KZBV konnte aktuell mit dem GKV-Spitzenverband einen „Pandemiezuschlag“ für die vertrags- zahnärztlichen Praxen vereinbaren – ausgestattet mit einem Volumen von insgesamt 275 Millionen Euro. Mit dieser Vereinbarung stellen sich die Kassen ihrer Mitverantwortung für die vertragszahnärztlichen Versorgungsstrukturen und federn mit dieser Einmalzahlung die Mehr- kosten, die in den Praxen entstanden sind, spürbar ab. Das begrüßen wir ausdrücklich. Die bundesmantelvertragliche Rege- lung tritt bereits zum 1. April 2021 in Kraft. Zahlen werden die Kassen an die KZVen in zwei Raten am 1. Juli und am 1. Oktober 2021, wobei Doppelfinanzierungen ausge- schlossen sind. Das heißt: Dort, wo bereits aufgrund von Vereinbarungen zwischen Kassen und KZVen Aus- gleichsleistungen gezahlt wurden, werden diese angerechnet. Der Verteilungsschlüssel, der den Zahlungen seitens der KZVen an die Zahnärztinnen und Zahnärzte zugrundegelegt werden wird, wird jetzt mit den KZVen ausgearbeitet. Diese werden ihre Vereinigungsmit- glieder zeitnah über die konkreten Zahlungsmodalitäten informieren. Nachdem wir als Berufsstand das erste Pandemiejahr quasi auf uns allein gestellt und aus eigener Kraft bewältigen mussten, freuen wir uns heute umso mehr darüber, mit den neuen gesetzlichen Regelungen des GPVG und dieser Vereinbarung schlussendlich doch noch ein Stück Gerechtigkeit bewirkt zu haben. Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV Dr. Karl-Georg Pochhammer, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV Martin Hendges, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV Mehr zum Pandemiezuschlag finden Sie auf Seite 20. Foto: axentis Ein Stück Gerechtigkeit erreicht 06 | LEITARTIKEL

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