Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 9
Sorgfaltspflicht Genüge getan. In die- sem Fall sind die gestellten Fragen wie folgt zu beantworten: Ja. P. darf der Patientin eine Schmerz- behandlung verweigern, wenn O. un- kooperativ bleibt. De facto muss sie sogar von einer Behandlung Abstand nehmen, weil sie sich hierfür außer- halb der AHA-Regeln bewegen müsste. In einem solchen Fall würde sie die Gesundheit dritter Personen (Be- handlungsteam, andere anwesende Patienten) riskieren und sich zudem rechtlich angreifbar machen. Auch ethisch wäre ein solches Risiko aus den genannten Gründen (Fürsorge- gebot, Nichtschadensgebot, Gerech- tigkeits- beziehungsweise Solidaritäts- aspekte) nicht vertretbar. Damit ist auch bereits die zweite Frage beantwortet: Eine Sonder- behandlung einer Person stößt da an Grenzen, wo sie mit einer Gefähr- dung Dritter (Patienten, Personal) einhergeht. Deshalb wiegt hier das Wohlergehen des Kollektivs stärker als das anders gelagerte Interesse einer einzelnen Person – insbeson- dere, weil es der Patientin durchaus möglich wäre, sich regelkonform zu verhalten und weil ihr das Angebot unterbreitet wurde, bei Einhaltung der Hygienemaßnahmen behandelt zu werden. Ähnlich eindeutig ist die Antwort auf die letzte Frage: P. würde sich in der Tat rechtlich wie ethisch angreif- bar machen, wenn sie O. ohne Ein- haltung der Hygienemaßnahmen innerhalb der Praxis warten ließe und eine Kompromissbehandlung vornähme. \ SCHILDERN SIE IHR DILEMMA! Haben Sie in der Praxis eine ähnliche Situation oder andere Dilemmata erlebt? Schildern Sie das ethische Problem – die Autoren prüfen den Fall und nehmen ihn gegebenenfalls in diese Reihe auf. Kontakt: Prof. Dr. Ralf Vollmuth, vollmuth@ak-ethik.de Alle erschienenen Fälle sowie ergänzende Informationen zum Arbeitskreis Ethik finden Sie auf zm-online.de. AUFRUF PRAXIS | 19 Die optimierte Aminomed – durch klinische Studien bestätigt Kostenlose Proben: Bestell-Fax: 0711-75 85 779-62 E-Mail: bestellung@aminomed.de Praxisstempel, Anschrift Datum, Unterschrift ZM Mai 21 Dr. Liebe Nachf. GmbH & Co. KG D-70746 Leinfelden-Echterdingen www.aminomed.de/zahnaerzte aminomed – die medizinische Kamillenblüten-Zahncreme TITANDIOXID NEU OHNE Die weiterentwickelte Formulierung der medizinischen Kamillenblüten-Zahncreme ist jetzt noch empfehlenswerter für Sensitiv-Patienten und bei erhöhtem Parodontitis-Risiko : einzigartiges Doppel-Fluorid-System mit erhöhtem Fluoridanteil (1.450 ppmF) ohneTitandioxid – so werden die natürlichen Inhaltsstoffe wie z. B. Kamillenextrakte sichtbar noch sanftere Zahnpflege (RDA 31) 2 bei sehr guter Plaqueentfernung für die bestmögliche Mundpflege bei gereiztem Zahnfleisch und empfindlichen Zähnen Wirksamkeit bestätigt durch zahnmedizinische Untersuchungen und klinische Studien 1 Klinische Anwendungsstudie unter dermatologischer und zahnmedizinischer Kontrolle, durchgeführt von dermatest 01/2021 2 Messmethode „Z cher M dell“. Amin m i 68,5 % Senkung des Gingiva-Index nach 4Wochen 1 54,1 % weniger Schmerz- empfindlichkeit bereits nach 7Tagen 1 56,9 % Senkung des Plaque-Index nach 4Wochen 1
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