Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 9
zm 111, Nr. 9, 1.5.2021, (806) viralen respiratorischen Infektions- erkrankungen aufweisen. Jedoch konnte kein Effekt auf die Häufigkeit der Erkrankungen des Personals er- kannt werden. Die Zusammenfassung der bisher ver- fügbaren Informationen führt zur Schlussfolgerung, dass ein Einsatz der KN95-Masken in Risikosituationen – zum Beispiel bei der Behandlung von Patienten, die respiratorische Symptome aufweisen – sinnvoll ist. Alle anderen Schutzmaßnahmen soll- ten selbstverständlich ebenfalls situa- tionsabhängig mitgeführt werden. Weiterhin sollten Studierende und Auszubildende, die im klinischen Patientenumgang noch nicht umfas- send ausgebildet sind, die effektivsten Schutzmaßnahmen, das heißt KN95- Masken, unter Aufsicht und Anlei- tung nutzen. Sofern die Masken nicht korrekt ge- tragen werden, verlieren sie ihre Schutzwirkung. Wenn bei der FFP-2- Maske über Leckage geatmet wird, geht die Schutzwirkung weitgehend verloren und ist deutlich schlechter, als wenn ein gut angepasster chirur- gischer Mund-Nasen-Schutz getragen wird [DGKH, 2021]. Dies bestätigen Laborversuche mit Influenzaviren von Noti et al. FFP-Masken hielten hierbei 99,8 Prozent der Viren, die chirurgischen MNS hielten 94,5 Pro- zent der Viren zurück. Sobald die Masken nicht gut angelegt waren, schützen sie beide nur zu circa 70 Prozent [Noti et al., 2012]. FAZIT FFP-2- beziehungsweise KN95-Mas- ken sind Hochleistungs-Atemschutz- masken, die für den Arbeitsplatz bestimmt sind. Aufgrund der oben aufgezeigten Einschränkungen ihrer Wirksamkeit und der zeitlichen Limi- tierungen des Tragens wird die geziel- te Anwendung einer FFP-2-/KN95- Maske sinnvoll sein. Eine generelle Empfehlung zum dauerhaften Tragen einer FFP-2-Maske lässt sich aus der aktuellen Literatur bisher nicht ab- leiten [Chu et al., 2020; Long et al., 2020; Yin et al., 2021]. Das lange Tragen von Masken jeder Art kann zu Kopfschmerzen, Aus- schlag oder Reizungen der Gesichts- haut führen, weshalb regelmäßige Pausen und eine gute Hautpflege in Pandemiezeiten für das Personal empfohlen werden [Rosner, 2020]. \ PROF. DR. RER. NAT. ET RER. MEDIC. HABIL. LUTZ JATZWAUK Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der TU Dresden, Geschäftsbereich Kranken- haushygiene/Umweltschutz Fetscherstr. 74, 01307 Dresden Foto: Universitätsklinikum Dresden PROF. DR. STEFAN RUPF Klinik für Zahnerhaltung, Parodontologie und Präventive Zahnheilkunde Universität des Saarlandes, Geb. 73, 66421 Homburg Foto: privat AKTUELLE RKI-EMPFEHLUNGEN UND DIE KONSEQUENZEN FÜR DIE PRAXEN In der aktualisierten Fassung der RKI-Empfehlungen (Abruf am 15.04.2021) wird bei beruflichen Kontakten mit COVID-19-Infizierten im Rahmen der Gesundheitsversorgung (also auch bei zahnärztlichen Behandlungen) wieder darauf verwiesen, dass beim Tragen einer FFP-Maske durch geschultes Personal kein Anlass zu einer Absonderung des Trägers besteht. Gleiches trifft auch auf vollständig geimpfte Mitarbeiter (ab Tag 15 nach der zweiten Impfung) und auf genesene Mitarbeiter nach einer bestätigten SARS- CoV-2-Infektion, die eine Impfdosis erhalten haben, zu. Obwohl wissenschaftlich bisher keine Hinweise auf eine bessere Schutzwir- kung existieren, ordnen einige Gesundheits- ämter Quarantäne an, wenn bei der Arbeit am Patienten ein chirurgischer MNS getragen wird. Daher kann es für Ungeimpfte sinnvoll sein, allein zur Quarantänevermeidung am Patienten eine FFP-Maske zu tragen. Die fortlaufenden Aktualisierungen der RKI-Empfehlungen sollten beachtet wer- den. Werden FFP-Masken getragen, sind die Regelungen des Arbeitsschutzes zu den maximalen Tragezeiten und Erholungszeiten zu beachten. RKI zu Maßnahmen für Einrichtungen des Gesundheitswesens: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/ Neuartiges_Coronavirus/Getrennte_ Patientenversorg_stationaer.html RKI zum Kontaktpersonenmanagement: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/ Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/ Management.html ZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion ange- fordert werden. 40 | ZAHNMEDIZIN
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