Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 9
TELEMATIKINFRASTRUKTUR KEIN VORTEIL BEIM E-REZEPT Zum Beitrag „Elektronischen Heilberufsausweis beantragen! Ohne eZahnarztausweis kein E-Rezept“, zm 7/2021, S. 14-15. Ein Behandlungstag im Mai 2021. Ich stelle während der Wurzelkanalbehandlung von Frau Mayer fest, dass sie vermutlich ein Schmerzmittel benötigen wird. Ich bitte meine Assistenz, ein Rezept für Ibuprofen auszustellen, was diese auch prompt über den PC im Behandlungszimmer erledigt und den Druckbefehl an den Netzwerkdrucker der Rezeption sendet. Bis Ende der Behandlung liegt mir das Rezept im Zimmer vor, das ich bei der Verabschiedung der Patienten lediglich noch unterzeichnen muss. Den Eintrag in die Kartei nimmt das PVS automatisch vor. Ein Jahr später. Gleiche Behandlungssituation. Ich möchte ein Schmerzmittel, diesmal aber per E-Rezept verschreiben. Wie aus dem Nichts ertönt eine Stimme: „Herr Doktor, Ihren Zahnarztausweis bitte.“ Ach so. Ich unterbreche die Behandlung. Hände desinfizieren, nicht vergessen! Ich begebe mich zum Kartenlesegerät an der Rezeption. Ach ja, der Ausweis. Der ist im Büro. Egal, ich hole ihn. Jetzt noch die PIN – oh Mann. Schon wieder vergessen! Noch mal ins Büro, Passwort herausgesucht. So – alle Hürden sind genommen, E-Rezept ist erstellt. Konnektor und Internet haben überraschenderweise sogar mal funktioniert. Zurück im Sprechzimmer, Hände wieder desinfizieren, neue Hand- schuhe anziehen und Behandlung fortsetzen. Alles gut – ich verabschiede die Patientin. Oh weh. Frau Mayer, Alter 85, hat kein Handy. Also muss ich das Rezept doch noch in irgendeiner Form ausdrucken und der Patientin erklären, wie sie trotz Digitalisierung an ihr Medikament kommt. Kurz vor Ende der Sprechstunde: Der Sohn der Patientin ist am Telefon. Seine Mutter hat Schmerzen. Ich werde mit der Frage konfrontiert, warum ich nichts verschrieben habe. Die Patientin konnte trotz meiner Erklärungen mit dem neuen Ausdruck offensichtlich nichts anfangen und hat diesen entsorgt. Gott sei Dank habe ich noch eine Menge alter Rezeptvordrucke gebunkert. Die Patientin kommt noch einmal vorbei – Problem gelöst? Fast, denn leider hat die Apotheke zwischenzeitlich geschlossen, so dass wir mit zwei Tabletten aus unserem eigenen Vorrat aushelfen müssen. Schöne neue digitale Welt! Einen Vorteil beim E-Rezept – außer vielleicht einer möglichen Sanktion zu entgehen – sehe ich nicht. Vielmehr wird mit dem E-Rezept nur neuer, völlig nutzloser Zusatzaufwand generiert, auf den wir Praktiker gerne verzichten können. Es befremdet mich enorm, wenn uns dieser Blödsinn in unseren eigenen zahn- ärztlichen Medien auch noch als etwas Positives verkauft wird. Dr. Reiner Zajitschek, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KZV Bayerns zm 111, Nr. 9, 1.5.2021, (775) LESERFORUM | 09 Die Zukunft der Flowables: Stufenlos von A1 bis D4 in einer einzigen Spritze. Farbe aus Licht: Zum zweiten Mal entstehen Farben nicht durch zugesetzte Pigmente, sondern durch gezielt erzeugte strukturelle Farben, kombiniert mit der Reflexion der umgebenden Echtzahnfarbe. Das Phänomen OMNICHROMA oft kopiert, nie erreicht erweitert das Angebot um ein Flowable: OMNICHROMA FLOW Jetzt als FLOW BisGMA freie Formulierung für Front- und Seitenzahn ohne künstliche Farbpigmente Mehr unter www.omnichroma.de/flow
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