Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

zm 111, Nr. 10, 16.5.2021, (882) PAR-RICHTLINIE KZBV und Kassen einigen sich einvernehmlich auf Leistungspaket Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband am 30. April einvernehmlich auf die Einführung neuer Gebühren in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab auf Grundlage der neuen PAR-Richtlinie verständigt. I n einem ersten Schritt hatte der Gemeinsame Bundes- ausschuss (G-BA) nach langwierigen Verhandlungen am 17. Dezember 2020 die neue Richtlinie zur syste- matischen Behandlung von Parondontitis und anderen Parondontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) weitestgehend den Vorschlägen der KZBV folgend beschlossen. Damit wurde laut KZBV nach langen Jahren des Stillstands in der Parodontalbehandlung eine moderne, auf aktuellen wis- senschaftlichen Erkenntnissen basierende Parodontitis- therapie in der GKV und in der vertragszahnärztlichen Versorgung verankert. „Endlich wird die Richtlinie zur systematischen Behand- lung von Parodontitis ihren Namen zu Recht tragen können“, kommentierte der Vorsitzende des KZBV-Vor- stands, Dr. Wolfgang Eßer, das Ergebnis. „Denn parodon- tale Erkrankungen werden ab dem 1. Juli dieses Jahres nach Maßgabe einer umfassenden, am individuellen Bedarf der Patienten ausgerichteten Versorgungsstrecke endlich tatsächlich systematisch behandelt werden können. Gleichzeitig konnten wir unser erklärtes Ziel, für vulnerable Bevölkerungsgruppen einen bürokratie- und barrierearmen, gleichberechtigten Zugang zur zahn- medizinischen Versorgung zu schaffen, auch im Bereich der Parodontalbehandlung verankern. Dazu wurde im G-BA mit der allgemeinen Behandlungsrichtlinie ein niedrigschwelliges und bedarfsgerecht modifiziertes Behandlungsangebot außerhalb der systematischen PAR- Behandlung für Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigung beschlossen. Diese Ergebnisse markieren einen versorgungspolitischen Meilenstein in der vertrags- zahnärztlichen Versorgung, mit dem große Versäumnisse und Fehlentscheidungen der Vergangenheit, die zu einer Versorgungslücke in der Parodontitistherapie geführt haben, behoben werden.“ Eßer fügte hinzu: „Eine zeitgemäße Parodontitistherapie wird nur dann erfolgreich in der Versorgung umgesetzt werden, wenn die Behandlung auch in adäquater Form honoriert wird. Deshalb war es neben der evidenzbasierten Ausrichtung der Richtlinie von ebenso großer Bedeutung, dass wir jetzt in einem weiteren Schritt zu einem einver- Foto: AdobeStock_Zerbor 12 | POLITIK

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