Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

nehmlichen Beschluss gekommen sind, der dieses rich- tungsweisende Leistungspaket auch betriebswirtschaftlich angemessen honoriert.“ DIE BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN SIND GELEGT Mit diesen zwei Bausteinen komme man dem seit vielen Jahren verfolgten Ziel, die Mundgesundheit der Bevölke- rung auch im Bereich der Parodontitis nachhaltig zu verbessern, ein gutes Stück näher, führte der stellvertre- tende KZBV-Vorsitzende Martin Hendges weiter aus. Durch den jetzt getroffenen Beschluss werde der Kardinal- fehler der Vergangenheit beseitigt, dass gerade in der Parodontitistherapie Leistungen nicht betriebswirtschaft- lich fundiert im GKV-Leistungskatalog hinterlegt gewesen seien. „Dass es jetzt gelungen ist, neben den fachlichen auch die betriebswirtschaftlichen Grundlagen für eine moderne Parodontitistherapie zu legen, zeigt, dass die Selbstverwaltung im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung funktioniert“, betonte Hendges. In der Parodontitisbehandlung gebe es künftig ganz neue Leistungsbestandteile, die eine Behandlung fußend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen möglich mache und gleichwohl auch angemessen vergütet würden. Dazu gehören das Aufklärungs- und Therapie- gespräch, die individuelle Mundhygiene-Unterweisung, die Befundevaluationen und als wesentlicher Baustein die unterstützende Parodontitistherapie (UPT), die wiederum eine Reihe von Leistungsbestandteilen beinhaltet. Ver- sicherte können, ausgerichtet am individuellen Bedarf, künftig zwei Jahre nach Abschluss der aktiven Behand- lungsphase eine strukturierte Nachsorge in Anspruch nehmen, um den Behandlungserfolg nachhaltig zu sichern. Dabei soll die Frequenz der UPT bedarfsgerecht an das individuelle Patientenrisiko angepasst werden. „Mit dem jetzt vorliegenden umfänglichen Leistungs- paket und einer dem Aufwand entsprechenden Bewer- tung der neuen Leistungen wird es gelingen, diese neue Behandlungsstrecke auch im Praxisalltag zu etablieren und somit der Volkskrankheit Parodontitis gezielt den Kampf anzusagen“, zeigte sich Hendges überzeugt. DER INFORMATIONSBEDARF SOLL GEDECKT WERDEN Aufgrund der zahlreichen Neuerungen, die mit der gesamten Behandlungsstrecke verbunden sind, besteht aus Sicht der KZBV ein umfangreicher Informations- und Schulungsbedarf der Vertragszahnärztinnen und -zahn- ärzte. Dem will man in den nächsten Wochen und Mona- ten unter anderem durch ein Erklär-Video nachkommen, in dem die Details des Leistungskatalogs samt Abrech- nungsbestimmungen und Ausfüllhinweisen für die neuen Formulare umfassend erläutert werden. Die zm wird in den kommenden Ausgaben über die Details der PAR- Richtlinie berichten. \ zm 111, Nr. 10, 16.5.2021, (883) So viele Weißtöne, wie es Menschen gibt. Alle in 1 Spritze. Farbe aus Licht: Zum zweiten Mal entstehen Farben nicht durch zugesetzte Pigmente, sondern durch gezielt erzeugte strukturelle Farben, kombiniert mit der Reflexion der umgebenden Echtzahnfarbe. Das Phänomen OMNICHROMA – oft kopiert, nie erreicht – erweitert das Angebot um ein Flowable: OMNICHROMA FLOW Jetzt als FLOW BisGMA – freie Formulierung für Front- und Seitenzahn ohne künstliche Farbpigmente Mehr unter www.omnichroma.de/flow  Wie viele Farben hat eine Perle? POLITIK | 13

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