Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

zm 111, Nr. 10, 16.5.2021, (896) KZBV ERWIRKT ERNEUTE FRISTVERLÄNGERUNG FORTBILDUNG: NACHWEISPFLICHT BIS ENDE SEPTEMBER Wegen des fortbestehenden Pandemiegeschehens hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einer erneuten Fristver- längerung für die Erbringung des Fortbildungsnachweises nach § 95d SGB V bis zum 30. September 2021 zugestimmt. Zugleich hat das BMG bestätigt, dass damit auch von den Sanktionen nach § 95d Abs. 3 Satz 3 und 6 SGB V abgesehen werden kann. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatte sich bereits im Vorjahr mehrfach erfolgreich für solche Fristverlängerungen eingesetzt. Unabhängig davon sollten Zahnärztinnen und Zahnärzte laut BMG derzeit verstärkt Online-Fortbildungsangebote in Anspruch nehmen. Das BMG hofft aber, „dass sich die Situation beim Angebot von Fortbildungsveranstaltungen angesichts des Fortschritts beim Impfen im Laufe des Jahres verbessern wird“. In diesem Fall sollten Präsenzangebote ebenfalls wieder verstärkt genutzt werden. ck/pm NEWS GEMATIK EAU IST AB OKTOBER PFLICHT Ab dem 1. Oktober 2021 ist die elektronische Arbeits- unfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arzt- und Zahnarzt- praxen verpflichtend, meldet die gematik. Zur Ausstellung wird der Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) der Telematikinfrastruktur (TI) benötigt. Die gematik weist darauf hin, dass mittlerweile mehrere zu- gelassene KIM-Anbieter zur Verfügung stehen, zwischen denen die Praxen wählen und KIM-E-Mail-Adressen be- stellen können. Die Zulassung weiterer Firmen als KIM- Fachdienste laufe. KIM sei als Teil der TI verschlüsselt und fälschungssicher und verbinde erstmalig übergreifend alle Nutzer im Gesundheitswesen. Nachrichten und Dokumente können laut gematik via KIM per E-Mail mit oder ohne Anhang sektorenübergreifend und flächendeckend in Deutschland ausgetauscht werden. KIM spare auch Zeit und Geld: So würden pro Jahr knapp 80 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, 140 Mil- lionen Arztbriefe und 15 Millionen Heil- und Kostenpläne per Post verschickt oder gefaxt. Mit KIM könne das alles per E-Mail erledigt werden. ck/pm Für den Einsatz von KIM benötigen Zahnarztpraxen einen E-Health- Konnektor, ein Kartenterminal, einen Praxisausweis (SMC-B), einen eZahnarztausweis, ein aktualisiertes PVS beziehungsweise ein Standard-E-Mailprogramm sowie eine KIM-E-Mail-Adresse von einem zugelassenen KIM-Anbieter. START IN DER MODELLREGION BERLIN- BRANDENBURG DAS E-REZEPT KOMMT – MIT VERZÖGERUNG Mit dem E-Rezept wird es bundesweit nicht ab dem 1. Juli losgehen – die gematik und das Bundesgesund- heitsministerium (BMG) haben die Einführungsphase regional auf die Modellregion Berlin-Brandenburg zusammengekürzt. Die gematik teilte jetzt mit, dass es aus ihrer Sicht den- noch mit dem E-Rezept für Deutschland „gut und im Plan voran“gehe. Schritt für Schritt würden im zweiten Halbjahr 2021 bis zum 1. Januar 2022 bundesweit die Softwarelösungen in allen Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken für das elektronische Rezept startklar gemacht. Die E-Rezept-App der gematik werde ohne Verzögerung zum 1. Juli verfügbar sein. Die Testphase soll in der Fokusregion Berlin-Branden- burg stattfinden. Dort werden im 3. Quartal 2021 ausgewählte Ärzte, Apotheker und Patienten im neuen Verordnungs- und Einlöseprozess mit dem E-Rezept begleitet. Die in der Testphase gewonnenen Erkenntnisse sollen dann kontinuierlich in die anschlie- ßende bundesweite Einführungsphase im 4. Quartal einfließen. pr/pm Im Patientendatenschutzgesetz (PDSG), das im Oktober 2020 in Kraft getreten ist, ist die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ab Januar 2022 vorgesehen. 26 | NACHRICHTEN

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=