Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

zm 111, Nr. 10, 16.5.2021, (959) § 2 Standard-Erstausstattungspaket 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 1 eHealth-Konnektor wird auch als PTV3 bezeichnet. 2 ePA-fähiger Konnektor wird auch als PTV4 bezeichnet. INHALTE Pauschale für eHealth-Konnektor 1 inkl. gSMC-K (VSDM, QES, KIM, eMP, NFDM) a) Die Höhe der Pauschale des eHealth-Konnektors hängt ab dem 01.01.2020 grundsätzlich vom Zeitpunkt der Bestellung ab. b) Die ab dem 1. Quartal 2020 geltende Pauschale wird abweichend hiervon auch für Konnektoren gewährt, die im Zeitraum vom 01.10.2019 bis zum 31.12.2019 bestellt worden sind und bei denen der Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung nach dem 31.12.2019 liegt. Solange ein eHealth-Konnektor i. d. S. von den Herstellern nicht geliefert werden kann, besteht die Möglichkeit, Konnektoren, die ausschließlich mit der Anwendung VSDM ausgestattet sind, auszuliefern. Sobald ein von der gematik zugelassenes Update für die Funktionen QES, KIM, eMP, NFDM eines Herstellers zur Verfügung steht, hat der SPED bzw. der Konnektor-Anbieter dieses den anspruchsberechtigten Zahnärzten und Einrichtungen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die Vertrags- partner gehen davon aus, dass ein unverzügliches Nachrüsten der Funktionen durch Updates kostenlos erfolgen soll. Pauschale für ePA-fähigen-Konnektor 2 inkl. gSMC-K (VSDM, QES, KIM, ePA, eMP, NFDM) Solange ein ePA-fähiger-Konnektor i. d. S. von den Herstellern nicht geliefert werden kann, besteht die Möglichkeit, eHealth-Konnektoren auszuliefern (Ziffer 2 Satz 3 ist zu beachten). Sobald von der gematik zugelassene Updates für die Funktionen NFDM/eMP oder/und ePA eines Herstellers zur Verfügung stehen, hat der Dienstleister vor Ort (DVO) bzw. der Konnektor-Anbieter diese den anspruchs- berechtigten Zahnärzten und Einrichtungen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass ein unverzügliches Nachrüsten der Funktionen durch Updates kostenlos erfolgen soll. Pauschale für Update VSDM-Konnektor auf eHealth-Konnektor gem. § 2 Abs. 4a Anlage 11 BMV-Z Der Anspruch auf diese Pauschale besteht ausschließlich für Vertragszahnärzte und Einrichtungen, die einen VSDM-Konnektor nach Ziffer 1 einsetzen und dafür Anspruch auf die bis Ende 4. Quartal 2019 jeweils geltenden Pauschalen haben. Pauschale für die Bereitstellung des KIM-Clients und die Anbindung an den KIM- Fachdienst je Konnektor-Standort Pauschale für Update eHealth-Konnektor (PTV3) auf ePA-fähigen Konnektor (PTV4) gem. § 2 Abs. 4c Anlage 11 BMV-Z Der Anspruch auf diese Pauschale besteht ausschließlich für Vertragszahnärzte und Einrichtungen, die einen eHealth-Konnektor einsetzen. Pauschale für stationäres eHealth-Kartenterminal inkl. gSMC-KT gem. § 2 Abs. 2 Anlage 11 BMV-Z Über die Ansprüche nach § 2 Abs. 1, 2 und Abs. 2a Satz 1 Anlage 11 BMV-Z hinausgehend wird ein weiteres stationäres eHealth-Kartenterminal inkl. SMC-KT je Standort (auch genehmigte Zweigpraxen, je Standort der überörtlichen Berufs- ausübungsgemeinschaft) finanziert, sobald ein Anspruch auf die Pauschale für einen ePA-fähigen Konnektor besteht. Zusatzpauschale zu § 2 Abs. 2a Satz 1 Anlage 11 BMV-Z (berechnungsfähig bis 30.09.2020) ab 1. Quartal 2020 bis Ende 4. Quartal 2020 ab 1. Quartal 2021 a) ab 1. Quartal 2020 bis Ende 4. Quartal 2020 b) ab 1. Quartal 2021 ab 3. Quartal 2020 ab 1. Quartal 2021 a) ab 1. Quartal 2020 bis Ende 4. Quartal 2020 b) ab 1. Quartal 2021 ab 1. Quartal 2020 HÖHE DER PAUSCHALE IN € 1.544,- 1.794,- 530,- 380,- 100,- 400,- 535,- 595,- 60,- BEKANNTMACHUNGEN | 89

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