Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11

zm 111, Nr. 11, 1.6.2021, (998) PAR-RICHTLINIE Hintergründe der neuen PAR-Leistungen Am 1. Juli tritt die neue Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) in Kraft. Der KZBV-Vorstand hat insbesondere die Bewertungen der neuen Leistungen in einem Hintergrundgespräch erläutert. DG Paro, DGZMK und DGAZ sehen in der neuen PAR-Richtlinie einen großen Erfolg. F ür den Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundes- vereinigung (KZBV) stellt die neue PAR-Richtlinie, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 17. Dezember 2020 beschlossen hatte, einen Meilenstein in der Behandlung der Volkskrankheit Parodonitis dar (siehe Leitartikel zm 10). Die Inhalte der neuen Richtlinie setzen auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und der neuen Klassifikation parodontaler Erkrankungen der Fachgesellschaften auf. „Die Erkrankung kann auf dieser Grundlage künftig mit umfassenden, am individuellen Bedarf der Patienten aus- gerichteten Maßnahmen bekämpft werden“, erklärte der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer in einem Hinter- grundgespräch am 12. Mai. Er betonte gleichzeitig, dass eine zeitgemäße Therapie nur dann effektiv in der Ver- sorgung umgesetzt werden könne, wenn die Leistungen auch angemessen honoriert würden. Dieses Ziel habe man mit dem vorliegenden Leistungskatalog, der noch BI XXXXXX BU XXXXXXX 16 | POLITIK

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