Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11

Anzeige 1/2 hoch xxx durch das Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden muss, erreicht. KZBV und GKV-Spitzenverband hatten sich am 30. April im Rahmen der PAR-Richtlinie einvernehmlich auf die Einführung neuer Gebühren in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab verständigt. ERSTMALS SPRECHENDE ZAHNMEDIZIN IM KATALOG Besondere Bedeutung misst Eßer der Sprechenden Zahn- medizin zu. „Die sprechende Zahnmedizin in der Paro- dontitistherapie findet erstmals Eingang in die GKV-Ver- sorgung“, erklärte er. Es gehe dabei darum, den Patienten auf Augenhöhe in der Therapie mitzunehmen. Dies sei insbesondere bei der Parodonitis, wo die Patienten in der Regel wenig über die Entstehung und die Folgen wüssten, von großer Wichtigkeit. Das Parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG) wird künftig mit 28 Punkten bewertet. Die Richtlinie und die neuen Leistungsbeschreibungen sind auf der Website der KZBV abrufbar (siehe QR-Code am Ende des Artikels). In diesem Zusammenhang kommt auch dem Parodonta- len Screening Index (PSI) eine besondere Rolle zu (BEMA- Ziffer 04). Als wirksames Instrument der Früherkennung soll der PSI die Grundlage für eine zielgerichtete Therapie- entscheidung liefern. Die PSI-Ergebnisse und der sich daraus ergebende Behandlungsbedarf erhält der Patient künftig in schriftlicher Form, so dass er von Beginn an in die Behandlung eingebunden wird. Der PSI wird künftig mit zwölf Punkten abgerechnet werden können. ZENTRALER BESTANDTEIL IST AUCH DIE UMFANGREICHE UPT Ein weiterer zentraler Bestandteil der neuen Richtlinie ist die unterstützende Parodontitistherapie (UPT) – insbe- sondere im Hinblick auf die nachhaltige Sicherung des Behandlungserfolgs. Sie ist ein wesentlicher Therapie- schritt, um die Ergebnisse der antiinfektiösen und gegebe- nenfalls chirurgischen Therapie zu sichern, die Patienten- motivation und die Aufrechterhaltung der Mundhygiene zu fördern und zu erhalten. Die UPT setzt sich aus folgenden Bausteinen zusammen: a. Mundhygienekontrolle: 18 Punkte b. Mundhygieneunterweisung (falls erforderlich): 24 Punkte c. supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen: je Zahn 3 Punkte d. Messung von Sondierungsbluten und Sondierungs- tiefen: 15 Punkte e. subgingivale Instrumentierung bei Sondierungstiefen von 4 mm oder mehr: je einwurzeligem Zahn 5 Punkte, f. je mehrwurzeligem Zahn 12 Punkte g. Untersuchung des Parodontalzustands: 32 Punkte Diese Maßnahmen sollen für einen Zeitraum von zwei Jahren regelmäßig erbracht werden. Die Häufigkeit richtet zm 111, Nr. 11, 1.6.2021, (999) DIGITALE KALENDER- GENERATION FÜR SIE OHNE ZUSATZKOSTEN! J E T Z T NEU ! Zusätzlich Online- Terminbuchung und Terminerinnerung 6 Monate kostenfrei testen. * Noch mehr Infos gibt's hier: cgm.com /clickdoc-kalender-z1 * danach pro Modul mtl. 49€/Behandler bzw. 19€/DH/ZMP. Preise zzgl. MwSt. CGMCOM-11612_DEN_0521_SWI POLITIK | 17

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