Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11
zm 111, Nr. 11, 1.6.2021, (1000) sich dabei nach dem festgestellten Grad der Erkrankung im Rahmen der Ersterhebung zu Beginn der Therapie und liegt zwischen ein- und dreimal pro Jahr. Es besteht auch die Möglichkeit einer Verlängerung der UPT. Dafür ist die Genehmigung der Kasse Voraussetzung. Bei der Zahl der künftigen Parondontitis-Behandlungen wollten sich Eßer und Hendges nicht festlegen, da es zu viele Variablen gebe. Es stehe aber fest, dass aktuell eine große Unterbehandlung existiere. Aktuell würden nur eine Million PAR-Fälle im Jahr behandelt. Da es aber aktuell nach Schätzungen rund zwölf Millionen Erwach- sene mit schweren parodontalen Erkrankungen in Deutschland gebe, sei ein großer Bedarf vorhanden. „Ich gehe von einem stetigen Wachstum aus, das wird nicht von 0 auf 100 gehen“, prognostizierte Eßer. Dieses Wachstum sei auch von allen Seiten gewollt, um die Parodontis-Erkrankungen in Deutschland in den Griff zu bekommen. DER DELEGATIONSRAHMEN BLEIBT Hinsichtlich der Delegation der PAR-Leistungen ver- wiesen Eßer und Hendges darauf, dass es sich um zahn- ärztliche BEMA-Leistungen handele. Für die eventuell erforderliche Delegation an qualifiziertes Personal gelte der Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer mit seinen entsprechenden Regelungen. Nach einer Übergangslösung gefragt antwortete Hendges, dass bereits vor dem 1. Juli erstellte Therapiepläne, bei denen noch nicht mit der Behandlung begonnen wurde, nach dem neuen Katalog durchzuführen sind. Für diese Fälle ist dann ein neuer PAR-Plan nach den neuen Regeln zu erstellen. Anders sieht es bei laufenden Behandlungen aus. „Bereits begonnene PAR-Therapien werden nach den alten Vorgaben abgeschlossen und abgerechnet“, erläuterte Hendges. Verzögerungen wird es bei den Abrechnungen der neuen Leistungen über die Praxisverwaltungssysteme (PVS) geben. „Das haben die PVS-Hersteller aber nicht zu verantworten“, betonte Eßer. Es handele sich vielmehr um komplexe Vor- gänge, die entsprechend programmiert werden müssten. „Wir haben in den Verhandlungen immer darauf hinge- wiesen, dass die PVS-Programmierer drei Monate brauchen werden“, so Hendges. Man arbeite daher sehr intensiv mit den PVS-Herstellern zusammen und sei zuversichtlich, eine Einstiegslösung zu finden. „Wenn alle Stricke reißen, werden wir Papierformulare zur Verfügung stellen“, ver- sprach Eßer. GROßES LOB VON DEN FACHGESELLSCHAFTEN Viel Zuspruch bekommt die neue PAR-Richtlinie von den wissenschaftlichen Fachgesellschaften. „Diese neuen Regelungen verbessern nicht nur allgemein die Möglich- keiten zur Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis in den Praxen, wovon viele Patientinnen und Patienten profitieren werden. Sie erleichtern außerdem vulnerablen Patientengruppen, die davon besonders betroffen sind, INTERVIEW MIT PROF. DR. BETTINA DANNEWITZ „DAVON WERDEN UNSERE PATIENTEN PROFITIEREN“ Über die Auswirkungen der neuen PAR-Richtlinie sprachen die zm mit der DG-Paro- Präsidentin Prof. Dr. Bettina Dannewitz. Was bedeutet die Umsetzung der neuen PAR-Richtlinie zum 1. Juli aus wissenschaftlicher Sicht für die Versorgung der Parodontitis-Behandlung in Deutschland? Im Hinblick auf die Prävalenz und die Auswirkungen der Erkrankung muss die Prävention und Therapie von Parodontitis ein fester Bestandteil der zahnmedizinischen Versorgung unserer Patienten sein. Es findet aber seit Jahrzehnten viel zu wenig Parodontitistherapie in Deutschland statt. Grund dafür sind sicherlich auch die bestehenden PAR-Richtlinien, in der wichtige Elemente für eine nachhaltig erfolgreiche Behandlung von parodontal erkrankten Patienten fehlen. Die Abwertung parodontologischer Kernleistungen bei der Umrelationierung des BEMA im Jahr 2004 hat die Rahmenbedingungen in der Praxis für PAR-Therapie zudem weiter verschlechtert. Die neue Versorgungsstrecke entspricht im Wesentlichen dem Behandlungsprotokoll der EFP-/DG-PARO-Leitlinie. Das zeigt, dass in der PAR-Richtlinie ein wissenschaftlich fundiertes und breit akzeptiertes Behandlungskonzept abgebildet ist. Und sie ist eine maßgebliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für die systematische Parodontitistherapie in der GKV, davon werden Zahnärzte, aber vor allem unsere Patienten profitieren. An welcher Stelle war es besonders schwierig, wissenschaftliche Erkenntnisse in die jetzt beschlossene Versorgungsstrecke zu überführen? Am schwierigsten war das sicherlich für die Leistungen der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT). Denken Sie, dass sich die Parodontitis-Behandlung flächendeckend schnell verändern wird oder gehen Sie eher von einem längeren Prozess aus? Ich vermute, dass eine flächendeckende Umsetzung Zeit brauchen wird. Die kontinuierliche Betreuung der Patienten ist ein wesentliches Element der Parodontaltherapie und das kann nur gemeinsam im Team geschultert werden. Eine „Recall- Kultur“ braucht daher nicht nur Platz in der Praxis, sondern vor allem qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Foto: privat 18 | POLITIK
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