Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 11

zm 111, Nr. 11, 1.6.2021, (1020) ALIGNER-BEHANDLUNG Patientensicherheit muss auch bei gewerblichen Anbietern ganz oben stehen Auf einer Bundestagsanhörung am 17. Mai haben Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) einen Antrag der FDP unterstützt: Danach sollte die Patientensicherheit bei allen Aligner-Behandlungen Vorrang haben – insbesondere gewerbliche Anbieter sollten stärker reguliert werden, damit sie nicht länger das Zahnheilkundegesetz (ZHK) umgehen und zahnmedizinische Standards unterlaufen können. D ie FDP hatte die Regierung zuvor aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Aligner-Behandlung patientensicher durchgeführt wird: Diese sollte ausschließlich Zahnärzten oder Kieferorthopäden vorbe- halten sein. „Im Internet werden inzwischen immer mehr Behandlungen angeboten, die keine vollumfängliche Betreuung durch einen Zahnarzt oder Kieferorthopäden sicherstellen“, heißt es in dem FDP-Antrag. DAS ZHG GILT NICHT FÜR JUSTISCHE PERSONEN Zahnmedizinische Behandlungen seien zum Schutz von Patienten und zur Garantie einer hohen Qualität aus- schließlich Zahnärztinnen und Zahnärzten vorbehalten, unterstrichen auch KZBV und BZÄK in einer gemeinsa- men Mitteilung. Dies sei im ZHG und den Berufsordnun- gen festgehalten: „Gerade bei der sensiblen Behandlung von Zahnfehlstellungen mit sogenannten Alignern muss die Verantwortung und engmaschige Begleitung durch Zahnärzte oder Kieferorthopäden bei jedem Behandlungs- schritt sichergestellt sein.“ PATIENTENSICHERHEIT MUSS DURCHGESETZT WERDEN! „Es hat im Gesundheitsausschuss selten eine An- hörung gegeben, bei der sich die Sachverständigen so einig waren. Bei Aligner-Behandlungen muss dringend die Patientensicherheit durchgesetzt werden, eine vollumfängliche zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung muss gewährleistet sein. Insbesondere bei vielen Internet-Anbietern ist dies nicht der Fall. Ich fordere Union und SPD auf, dem FDP-Antrag zuzustimmen, damit noch in dieser Legislaturperiode Verbesserungen der Patientensicherheit angestoßen werden können.“ Dr. Wieland Schinnenburg, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit für die FDP- Bundestagsfraktion und federführender Antragssteller Adobe Stock_edwardolive Gewerbliche Anbieter von Aligner-Behandlungen können aktuell das ZHG unterlaufen, weil sie im Unterschied zu Zahnärzten und Kieferorthopäden nicht der Aufsicht der Kammern unterliegen. 38 | POLITIK

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