Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12

In der Begründung zur Resolution wird die Erwartung geäußert, dass sich die neue Bundesregierung nach den Bundestagswahlen dem „aufge- laufenen Reformstau” widmen wird. Die Bundeszahnärztekammer hat hierzu ihre „Gesundheitspolitische Perspektiven“ für die Legislatur- periode 2021 bis 2025 vorgelegt, in der die wichtigsten (standes)politischen Forderungen formuliert sind. GEGEN FREMDINVESTOREN IN DER ZAHNMEDIZIN Im Beschluss „Beschränkung des Ein- flusses von Fremdinvestoren“ fordern die Delegierten, dass die „weitere Zerstörung der gewachsenen zahn- medizinischen Versorgungsstruktu- ren durch Ausbreitung von Fremd- kapital-investorgeführten Praxen in Deutschland gestoppt wird“. Mit der Kommerzialisierung durch „Fremd- investoren, Spekulanten und Private Equity“ werde die zahnmedizinische Versorgung der Patienten gefährdet – etwa bei der Insolvenz großer Dental- ketten, wie das Beispiele aus Spanien und Frankreich eindrucksvoll gezeigt hätten. Zudem berge die Konzentra- tion auf die Erzielung von Renditen das Risiko, „dass wirtschaftlich moti- vierter Verkaufsdruck auf angestellte Behandler/Behandlerinnen ausgeübt werden könnte, Über- und Fehl- therapie könnte so Vorschub geleistet werden“. „Wir wollen nicht, dass Geschäftsführer von IMVZ tägliche Umsatzgespräche mit ihren Mit- arbeitern führen“, sagte der neue BZÄK-Vizepräsident Konstantin von Laffert in der Diskussion in der Bundesversammlung. Im Hinblick auf die Patienteninformation for- derten die Delegierten zudem, eine gesetzliche Regelung zur Transparenz der Eigentumsverhältnisse zu imple- mentieren. ALIGNER: NUR IN DIE HÄNDE VON ZAHNÄRZTEN In einem Beschluss „Patientensicher- heit bei Aligner-Behandlungen” fordert die Bundesversammlung den Gesetzgeber auf, „zum Schutz der Patienten und zur Sicherung der Qualität die zahnärztliche Behand- lung in rein gewerblichen Unterneh- men (zum Beispiel Aligner-Start-ups) jenseits der für Zahnärztinnen und Zahnärzte ausdrücklich zugelassenen Berufsausübungs- und Gesellschafts- formen auszuschließen”. Bei den (Landes-)Zahnärztekammern lägen Beschwerden vor, die den Verdacht von „systematischen und erheblichen Standardunterschreitun- gen” bei der Patientenbehandlung durch gewerbliche Aligner-Anbieter aufkommen lassen. Das könne zu erheblichen Gesundheitsschäden führen, vor denen die Patienten ge- schützt werden müssten. Bei der ver- traglichen Einbindung von appro- bierten Zahnärztinnen und Zahn- ärzten durch gewerbliche Aligner- Anbieter liege eine „unzulässige Ver- knüpfung von heilkundlicher und gewerblicher Tätigkeit” vor, da die Unabhängigkeit der zahnärztlichen Berufsausübung bei Weisungen durch Nichtberufsträger nicht gewährleistet sei. Die (Landes-)Zahnärztekammern hätten jedoch bislang keine Möglich- keit, gegenüber den gewerblichen Unternehmen tätig zu werden. „Der Gesetzgeber muss daher dringend dafür Sorge tragen, dass eine Aligner- Behandlung wie jede andere zahn- ärztliche Behandlung verantwortlich von Zahnärztinnen und Zahnärzten durchgeführt wird und nicht in Un- ternehmen von Nichtberufsträgern ausgelagert werden kann”, fordern die Delegierten in ihrem Beschluss. TI 2.0 ZWISCHEN ABLEHNUNG UND GESTALTUNG Umfangreiche Diskussionen gab es zu einem Antrag des BZÄK-Vorstands, der die Ablehnung einer schnellen Einführung der Telematikinfrastruk- tur 2.0 zum Inhalt hatte. Einige Dele- gierte fanden den Antrag missver- ständlich formuliert. Nach einer Um- formulierung, in der auf die Mitarbeit der Zahnärzteschaft bei der Weiter- entwicklung der TI verwiesen wurde, wurde der Antrag mehrheitlich ange- nommen. Die Bundesversammlung lehnt damit den Übergang zur TI 2.0 zum jetzigen Zeitpunkt ab. Der von der gematik angedachte Verzicht auf einen Hardware-Konnektor und auf eine VPN-Verbindung (TI 2.0) würde eine „erhebliche Absenkung des Sicherheitsniveaus” nach sich ziehen. br/sr 3M.de/RxUniversal 3M.de/SBUPlus NEU Schluss mit Komplexität. 3M ™ RelyX ™ Universal Befestigungskomposit 3M ™ Scotchbond ™ Universal Plus Adhäsiv zm 111, Nr. 12, 16.6.2021, (1129) POLITIK | 35

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