Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 12
zm 111, Nr. 12, 16.6.2021, (1140) KASSENZAHNÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG KZBV stellt drei Videos zur neuen PAR-Richtlinie online Am 1. Juli tritt die neue Parodontitis-Richtlinie in Kraft. Wie die Behandlungsstrecke aussieht, zeigt die Kassenzahn- ärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in drei neuen Videos. Teil 1 (Leistungsstrecke der systematischen PAR-Therapie) ist inzwischen online. U m die Zahnarztpraxen über die neue Behandlungsstrecke zu informieren, hat die KZBV ein dreiteiliges Videoprojekt mit Inter- views und Animations-Sequenzen aufgelegt, das über die Website und die Social-Media-Kanäle der KZBV bei YouTube, Facebook, Twitter ab- gerufen werden kann. Ziel ist, die Zahnärzte und ihre Teams schnell und kompakt zu informieren, so dass sie die neue PAR-Richtlinie in der Ver- sorgung ihrer Patienten zielgerichtet umsetzen können. TEIL 1 ZEIGT DIE NEUE LEISTUNGSSTRECKE Teil 1 wurde am 4. Juni anlässlich der Jahrestagung der Deutschen Gesell- schaft für Parodontologie (DG Paro) in Berlin gestartet. Dargestellt werden in dem Video die neue Leistungs- strecke der systematischen PAR-The- rapie sowie zentrale standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe – beleuchtet von Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands, Prof. Dr. Bettina Dannewitz, Präsidentin der DG Paro, sowie Prof. Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). DIE TEILE 2 UND 3 STELLEN DIE ABRECHNUNG VOR In den nächsten Wochen werden die Teile 2 und 3 veröffentlicht – dann geht es um die versorgungs- politische Bedeutung, die Abrech- nung der Leistungen auf Basis neuer BEMA-Positionen sowie die speziell für vulnerable Gruppen modifizierte Behandlungsstrecke. Erläutert werden Formulare, die Be- antragung, Bewertung und Abrech- nung der neuen Leistungen inklusive Übergangsregelungen. Bei den beson- deren Leistungen zur PAR-Behand- lung vulnerabler Gruppen nach § 22a SGB V stehen insbesondere die ein- zelnen Leistungsbestandteile der mo- difizierten Behandlungstrecke, aber auch die Bewertung und die Abrech- nung der Leistungen im Fokus. ck HECKEN: SONDERREGELUNGEN FÜR VULNERABLE GRUPPEN Statement von Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und Vorsitzender des Unterausschusses zahnärztliche Behandlung: „Gesetzlich Krankenversicherte profitieren aufgrund der neuen PAR-Richtlinie des G-BA zukünftig von einer systematischen Parodontitis-Behandlung, zu der auch eine intensive Nachbetreuung gehört. Ziel ist es, den Behandlungserfolg abzusichern und die Anzahl der Menschen, die von einer schweren Parodontitis betroffen sind, zu senken. Als besonders vulnerable Gruppe hat der G-BA dabei Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen im Blick: Für sie gibt es Sonderregelungen, die einen niedrigschwelligen Zugang und individuelle Behandlungsoptionen eröffnen.“ Foto: zm-sr Der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer während der Dreharbeiten zu den Videos (Über den QR gelangen Sie zum ersten Video.) 46 | POLITIK
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