Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13
zm 111, Nr. 13, 1.7.2021, (1248) PATIENTENFALL 1 Eine 19-jährige Patientin mit nicht angelegten seitlichen Schneidezähnen im Oberkiefer wurde kieferorthopädisch dahingehend vorbehandelt, dass die Zähne 13 und 23 an die Position der oberen seitlichen Schneidezähne bewegt wurden. Außerdem wurden alle Zähne lückig positioniert, um ein ausreichendes Platzangebot für eine non-invasive prothetische Versorgung zu schaffen. Der zahnärztliche Befund zeigte ein kariesfreies Gebiss bei guter Mundhygiene. Im Bereich der Eckzähne wurden Implantate gesetzt. Nach erfolgter Osseointegration erfolgte die prothetische Versorgung in regio 13–23 mit 3-D-gedruckten Kompositrestaurationen (VarseoSmile Crown plus , Firma Bego, Bremen, Deutschland) unter Nutzung des Varseo XS-Druckers (Firma Bego, Bremen, Deutschland). Hierfür wurde ein Intraoralscan (Primescan, Dentsply Sirona Deutschland GmbH, Bensheim, Deutschland) durchgeführt. Die entsprechenden Scanbodies wurden für die Implantate beim Scan verwendet. Die fertigen zahngetragenen Restaurationen wurden anschließend mittels Kondi- tionierung des Schmelzes (37-prozentige Phosphorsäureätzung) und Applikation eines selbstätzenden Adhäsivs auf Schmelz und Dentin (Scotchbond ™ Universal, 3M ESPE, Dental Products, Minnesota, USA) durch Verklebung (RelyX ™ Ultimate, 3M ESPE, Dental Products, Minnesota, USA) auf den Zähnen befestigt. Die implantatgetragenen Restaurationen regio 13 und 23 wurden verschraubt. Die Patientin berichtete nach Eingliederung der Restaurationen, dass sie sich sehr gut auf die Situation eingestellt habe. Anfangs habe sie sich ans neue Aussehen ihrer Zähne gewöhnen müssen. Doch dieser Prozess sei nach kurzer Zeit abge- schlossen gewesen. Sie gab keine weiteren Beschwerden an. rungsart konnten in Abzugsversuchen mit Kräften zwischen 800 bis 1.000 Newton (ohne und nach Kausimula- tion) keine Dezementierungen beob- achtet werden. Auch ein Auswaschen des Befestigungskomposites oder ein sich bildender Randspalt konnte nicht nachgewiesen werden. Spannungen auf die Zementfuge sind durch ange- näherte Wärmeausdehnungskoeffi- zienten vermindert. Eine hohe Bio- kompatibilität und eine dementspre- chend geringe Zytotoxizität führten zur Zulassung als Medizinprodukt der Klasse IIa. ADDITIVE VERSUS SUBTRAKTIVE HERSTELLUNG Das neue keramisch gefüllte Hybrid- material ist für die additive Herstel- lung vorgesehen. Im Vergleich zu subtraktiv zu bearbeitenden Hybrid- keramiken erfolgt die Herstellung der Restaurationen schneller. Der 3-D- Druck als additives Verfahren führt außerdem zu einem weit geringeren Materialverlust. Lediglich die Support- strukturen sind nicht weiter zu ver- wenden. Der Materialaufwand kann so deutlich reduziert werden. Für eine definitive Krone fallen Materialkosten von weniger als zwei Euro bei einer Materialnutzung von weniger als zwei Gramm pro Restauration an. Neben einem kompatiblen 3-D- Drucker wird die zum System korres- pondierende Nesting-Software benö- tigt. Diese spezielle Software verteilt die gewünschten Schablonen unter bestmöglicher Materialausnutzung auf dem Material. Sie ist somit ein wichtiger Faktor bei der Wirtschaft- lichkeit und der Kostenreduzierung des 3-D-Drucks. Des Weiteren wird ein Nachbelichter benötigt. Dieser ist von besonderer Bedeutung, da die endgül- tige Mechanik und Biokompatibilität der gedruckten Restaurationen nur durch die vollständige Aushärtung mit einem validierten Nachbelichter erreicht werden kann. Die Herstel- lung von bis zu 20 Restaurationen gleichzeitig ist je nach Drucker in weniger als einer Stunde möglich. Hinzu kommt die Ausarbeitungszeit, die mit regulären Gummis und Polie- rern erfolgen kann. Sofern ein Intra- oralscanner vorhanden ist, ermög- licht das System eine kosteneffiziente Herstellung von temporärem und definitivem Zahnersatz in nur einer Abb. 1 und 2: Ausgangssituation Abb. 3: Oberkiefer-Aufsicht der Ausgangssituation Abb. 4: Fertige Restaurationen Abb. 5: Eingegliederte Restaurationen Abb. 6: Oberkiefer-Aufsicht der eingegliederten Restaurationen Alle Fotos: Charité 1 2 3 4 5 6 46 | ZAHNMEDIZIN
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