Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13

zm 111, Nr. 13, 1.7.2021, (1268) Zur Veranschaulichung dienen folgenden Beispiele: I. Der Praxisinhaber wird Eigentümer der Praxisimmobilie Bei einer eigenbetrieblichen Nutzung wird die Praxis- immobilie steuerlich notwendiges Betriebsvermögen. Das hat zunächst den Vorteil, dass die jährliche Abschreibung auf die Anschaffungskosten für den Gebäudeteil 3 Prozent beträgt. Wenn sich die Immobilie, zum Beispiel beim Ehe- gatten im steuerlichen Privatvermögen befindet, beträgt die Abschreibung lediglich 2 Prozent p. a. Annahmen Beispiel: Kauf Praxisimmobilie im Jahr 2021 in einer wirtschaftlich guten Region, für 5.000 Euro pro Quadratmeter, Praxis- größe 200 qm = Kaufpreis 1.000.000 Euro. Praxisabgabe nach 33 Jahren. Bei einer angenommenen Inflation von 3 Prozent p. a., beträgt der Nominalwert dieser Immobilie dann circa das Doppelte, also 2.000.000 Euro. Bei den nachfolgenden Berechnungen werden wegen besserer Vergleichbarkeit Zinsaufwendungen, Reparaturen und sonstige Kosten, die bei allen Konstellationen gleich sind, außer Acht gelassen. Ob der ermäßigte Steuersatz bei Abgabe der Praxis im Jahr 2054 noch anzuwenden ist, steht in den Sternen. Manche befürchten, dass dieser schon im nächsten Jahr aufgrund geänderter politischer Konstellationen abgeschafft werden STEUERRECHT Wenn die Familie Eigentümer der Praxisimmobilie wird Bernhard Fuchs, Marcel Nehlsen Häufig wird die Praxisimmobilie nicht von Fremden angemietet, sondern zum Eigentum erworben. Wenn der Praxis- inhaber Familie hat, stellt sich im Vorfeld die Frage: Ist es besser, wenn der Praxisbetreiber selbst Eigentümer wird oder eine nahestehende Person? Dies können zum Beispiel der Ehegatte, die Eltern, die Schwiegereltern oder Kinder des Praxisbetreibers sein. Dieser Beitrag setzt sich mit den unterschiedlichen steuerlichen Folgen auseinander. Steuerauswirkungen: Abschreibung auf den Gebäudeteil (angenommen 80 % von 1.000 T Euro = 800 T Euro) 3 % p. a. x 33 Jahre = 99 % (angenommen 45 %) Entnahmewert abzüglich Restbuchwert inklusive Grund und Boden stille Reserven Diese stille Reserven können nach derzeitiger Rechtslage mit dem ermäßigten Steuersatz versteuert werden. Dies sind circa 23 %. Steuernachteil durch die Immobilie T Euro 792 2.000 – 208 1.792 T Euro Steuer – 356 + 412 56 Foto: AdobeStock_digitale-fotografien 66 | PRAXIS

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